Führungskräfteentwicklung vom Staat zahlen lassen
31.07.2024
Bildung, Karriere & Schulungen
In Architektur- und Ingenieurbüros werden Führungskräfte meist direkt aus dem Team heraus befördert. Berufliche Weiterbildungen würden ihnen helfen, Projekte von Anfang an effizient zu managen. Doch wegen der Kosten fallen Trainings oft unter den Tisch, sagt Führungsexperte Hannes Goth von der Polymundo AG. Er rät Unternehmen dazu, für berufliche Qualifizierungen staatliche Zuschüsse zu nutzen. Sie wurden dieses Jahr deutlich ausgeweitet: Kleine und mittlere Betriebe erhalten nun bis zu 100 Prozent Förderung plus Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
"Dass berufliche Weiterbildungen so hoch bezuschusst werden, ist den wenigsten Architekturbüros bewusst", sagt Goth. Dabei sei es angesichts des Fachkräftemangels und zunehmenden Wettbewerbsdrucks dringend geboten, Team- und Projektleiter in modernen Führungs- und Kommunikationsstrategien zu schulen. Fachlich seien die meisten fit, weil sie schon im Team mit komplexen Bauvorschriften und neuen Technologien zu tun hätten. Aber als Führungskraft komme es auf andere Kompetenzen an. "Personalführung, Zeitmanagement, Verhandlungen mit schwierigen Kunden - damit tun sich frisch beförderte Führungskräfte in Architekturbüros besonders schwer", erklärt der Führungsexperte.
Hohe Zuschüsse für KMU seit 2024
Unternehmen, die diese Kompetenzen bei ihrem Führungspersonal aufbauen wollen, rät Goth dazu, in größerem Umfang staatliche Fördermittel zu nutzen. Denn: Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive "Weiter.Bildung!" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden Firmen, die ihre Mitarbeitenden gezielt weiterentwickeln, in breitem Umfang gefördert. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe sei die Finanzspritze beachtlich, insbesondere seit diesem Jahr: So erhalten KMU mit bis zu 50 Mitarbeitenden nach der neuesten Regelung bis zu 100 % der Lehrgangskosten erstattet. Vorher gab es diese Option nur für Firmen bis maximal zehn Mitarbeitende. Zusätzlich gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, um den Arbeitsausfall des jeweiligen Mitarbeitenden zu kompensieren.
Sogar Arbeitszeit wird bezuschusst
Das bedeutet: "Wenn die Voraussetzungen stimmen, bezahlen Architekturbüros gemäß der neuen Förderbedingungen keinen Cent für die Weiterqualifizierung ihrer Führungskräfte und erhalten zusätzlich noch eine Kompensation für die Arbeitszeit, die die Schulung in Anspruch nimmt", erklärt der Gründer der Polymundo AG, die seit Jahren Führungskräfteausbildungen anbietet, die für die Förderung qualifiziert sind. Erfreulich sei, dass die staatlichen Gelder nur an wenige Bedingungen geknüpft sind. Der Mitarbeitende, für den sie beantragt werden, muss lediglich sozialversicherungspflichtig angestellt sein und darf in den letzten vier Jahren keine Förderung aus dem Topf erhalten haben. Auch die letzte Ausbildung muss mindestens zwei Jahre zurück liegen. "IHK-Zertifikate fallen nicht darunter", so Goth. Gemeint seien vielmehr Studium oder Ausbildung.
Info-Webinar für Architekturbüros
Unternehmen, die sich über die staatlichen Zuschüsse zu beruflichen Weiterbildungen informieren wollen, bietet Polymundo am 15. August das Webinar "Führen in unsicheren Zeiten - "Leadership 4.0 - Ready to Lead?!" an. Teilnehmende erfahren darin, wo und wie die Fördergelder zu beantragen sind. Zudem wird unter dem Titel "Ready to Lead?!" eine 12-monatige Ausbildung vorgestellt, die auf das Förderprogramm und den Alltag von Führungskräften zugeschnitten ist. "Uns hat das Training vor allem dabei geholfen, unsere Kommunikation neu auszurichten - untereinander und auch mit Bauherren", sagt Frederik Ries, heute Geschäftsführer beim Architekturbüro Hochstrasser. "Es ist erstaunlich, wie hoch wir dabei durch die Agentur für Arbeit gefördert wurden und dass es sogar Zuschüsse für die entfallene Arbeitszeit gibt."
Eine Anmeldung zum Info-Webinar ist hier möglich: https://polymundo.com/webinar-fuehreninunsicherenzeiten-0
Mehr Informationen zur Förderung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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