Was internationale Fachkräfte und Studierende bei Einreise, Visum und Krankenversicherung in Deutschland wissen sollten
14.08.2025 / ID: 431838
Bildung, Karriere & Schulungen
In Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, ist für viele internationale Fachkräfte und Studierende ein attraktives Ziel. Während es für Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Staaten meist mit wenigen organisatorischen Schritten möglich ist, bringt der Weg für Menschen aus Drittstaaten deutlich mehr Hürden mit sich. Bereits vor der Einreise müssen zahlreiche Formalitäten geklärt werden - von Einkommensnachweisen über das Visum bis hin zur Krankenversicherung.
Immerhin haben besonders Fachkräfte unter 45 Jahren mit einem in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss sehr gute Chancen, hier eine Anstellung zu finden. Wer bereits Deutschkenntnisse hat und ein konkretes Jobangebot mitbringt, kommt meist am schnellsten ins Land.
Für alle, die arbeiten wollen, sind die Bedingungen allgemein recht großzügig: Bis zu sechs Monate darf man zur Jobsuche in Deutschland bleiben, in dieser Zeit bis zu zehn Stunden pro Woche probearbeiten oder einen Intensiv-Deutschkurs mit 18 Stunden pro Woche besuchen. Wer dagegen erst einmal studieren möchte, bewirbt sich direkt an einer deutschen Hochschule. Mit einer Zusage und einem gesicherten Lebensunterhalt steht der Einreise meistens nichts im Weg.
Ohne Visum geht es für die meisten Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten trotzdem nicht. Wer nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt, braucht in der Regel ein nationales Visum (Typ D). Das gilt für Arbeiten, Studieren oder eine qualifizierte Ausbildung. Die genauen Voraussetzungen richten sich nach dem Aufenthaltszweck. Eine gültige Krankenversicherung ist jedoch immer eine Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
KRANKENVERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND: EIN MUSS AUCH FÜR AUSLÄNDISCHE GÄSTE
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht - auch für ausländische Gäste. Wer sich länger im Land aufhält, muss lückenlos versichert sein. Doch bereits für die Einreise ist eine gültige Krankenversicherung Pflicht. Und genau hier zeigt sich oft die erste Hürde: Viele deutsche Krankenkassen schließen Verträge erst mit Personen ab, die bereits in Deutschland leben und offiziell gemeldet sind. Und normale Reisekrankenversicherungen reichen als Nachweis meist nicht aus, vor allem wenn sie zeitlich begrenzt sind. Deshalb ist eine private Incoming-Krankenversicherung eine praktische und bewährte Lösung. Sie lässt sich bereits vor der Einreise unkompliziert und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand abschließen.
Je nach dem Aufenthaltszweck und Dauer kann diese Versicherung nur für die ersten Monate gelten oder den gesamten Aufenthalt abdecken. Die Incoming-Versicherung eignet sich besonders gut für Aufenthalte wie Sprachkurse oder die Suche nach Arbeit und reicht für die Visa-Erteilung in der Regel aus, sofern sie allen Anforderungen der deutschen Behörden entspricht. Die Anforderungen an die Krankenversicherung können je nach Botschaft etwas unterschiedlich sein. Diese umfassen aber meist eine Mindestdeckungsdauer von drei bis sechs Monaten, eine Versicherungssumme von mindestens 30.000 Euro, Leistungen für Notfallversorgung, stationäre Behandlungen und unvorhergesehene medizinische Kosten sowie eine Gültigkeit für Deutschland und den gesamten Schengen-Raum.
Ein passender Anbieter ist hier beispielsweise TravelSecure. Die Incoming-Versicherung von TravelSecure erfüllt die offiziellen Vorgaben und gilt exakt für den Zeitraum des Aufenthalts bis zu einem Jahr. Abgerechnet wird dabei taggenau - nicht mehr und nicht weniger. Da sie im gesamten Schengen-Raum gültig ist, eignet sie sich auch gut für Reisen innerhalb Europas. In Deutschland und anderen EU-Ländern werden ausländische Gäste dabei als Privatpatienten behandelt.
Mehr zur Incoming-Versicherung
Man sollte jedoch bedenken, dass die Krankenversicherung für das Einreisevisum nicht identisch mit der Versicherung ist, die für einen längeren Aufenthalt erforderlich ist. Die Incoming-Versicherung reicht für die Anfangszeit in der Regel völlig aus. Für das Arbeiten oder Studieren in Deutschland wird anschließend eine Krankenversicherung benötigt, die den Aufenthalt langfristig absichert. Das kann entweder eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung sein, die eine bedingungslose Aufnahme bestätigt.
Auch als Nicht-EU-Bürger kann unter bestimmten Bedingungen eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich sein. Eine Versicherungspflicht besteht meist bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Beginn einer Berufsausbildung oder bei Aufnahme eines Studiums. Ausnahmen gelten etwa für Studierende über 30 Jahre oder an nicht staatlich anerkannten Hochschulen, die nicht im Studententarif versichert werden können, aber eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen können. Teilnehmer an Sprach- oder Vorbereitungskursen sind dagegen noch nicht regulär immatrikuliert und müssen daher bis zum Studienbeginn oder Arbeitsantritt über eine Incoming-Versicherung abgesichert sein.
Eine private Krankenversicherung (PKV) ist für bestimmte Aufenthaltszwecke und Personengruppen sinnvoll oder sogar notwendig. Spezielle Tarife bieten private Anbieter beispielsweise für Gastwissenschaftler oder Arbeitnehmer mit hohem Einkommen an. Eine PKV ist erforderlich, wenn kein Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung besteht, das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro pro Jahr (Stand 2025) liegt oder Studierende nicht mehr in die studentische GKV aufgenommen werden können, etwa wegen Alters oder Studienform.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Aufnahme einer Tätigkeit oder eines Studiums in Deutschland ist für internationale Fachkräfte und Studierende gut machbar, sofern sie die für die Einreise erforderlichen Kriterien wie ein Stellenangebot, einen Studienplatz, eine gültige Krankenversicherung und gesicherten Lebensunterhalt nachweisen können.
Für die Einreise nach Deutschland ist eine gültige Krankenversicherung Pflicht, und dies unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltszweck. Besonders für die erste Zeit bietet sich eine sogenannte Incoming-Versicherung an. Sie erfüllt die gängigen Anforderungen für das Visum, kann bereits im Heimatland abgeschlossen werden und deckt Aufenthalte von mehreren Monaten ab.
Allerdings ersetzt sie nicht die Krankenversicherung, die für einen längeren Aufenthalt in Deutschland erforderlich ist. Wer studiert oder arbeitet, muss spätestens ab Studienbeginn bzw. Beschäftigungsstart eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nachweisen. Welche Versicherungsform infrage kommt, hängt unter anderem vom Alter, Aufenthaltsstatus und Einkommen ab
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