Alltag auf dem Campus: Das müssen Erstis wissen
12.09.2025 / ID: 433020
Bildung, Karriere & Schulungen

Der große Kostencheck
Um überhaupt abzuschätzen, wie viel Geld man pro Semester benötigt, raten die ARAG Experten zu einer Auflistung aller Kosten, die möglicherweise anfallen können. Dazu gehören unter anderem die Ausgaben für Miete, IT, Nahrungsmittel, Lernmaterial, Fahrtkosten, Versicherungen und Kleidung. Und auch wenn das Erststudium in Deutschland in der Regel gebührenfrei ist, weisen die ARAG Experten auf Semesterbeiträge hin, die beispielsweise für Verwaltungskosten oder für das Studentenwerk anfallen. Je nach Hochschule müssen hierfür 100 bis 350 Euro pro Semester einkalkuliert werden.
Viele Studierende ziehen für das Studium in eine neue Stadt. Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum ist dabei eine der größten Herausforderungen. Studentenwohnheime bieten oft günstige Mieten, während Wohngemeinschaften den Vorteil sozialer Kontakte haben. Private Wohnungen sind meist teurer, bieten dafür mehr Freiraum. Die ARAG Experten raten, sich frühzeitig um eine Unterkunft zu kümmern und dabei nicht nur Angebote zu sichten, sondern auch selbst Suchanzeigen zu schalten. Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Frist für eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt nur zwei Wochen beträgt. Wer diese Frist versäumt, muss im schlimmsten Fall mit einem Ordnungsgeld von 500 Euro rechnen.
Studierenden-Rabatte sichern
Ob Reise, Computer oder Bankkonto: Für Studierende gibt es in vielen Bereichen Rabatte. Besonders praktisch ist beispielsweise das an vielen Hochschulen angebotene Semesterticket, das die kostengünstige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ermöglicht. Darüber hinaus gibt es spezielle Verträge für Mobilfunk oder Internet oder auch Sparmöglichkeiten bei Computern und Co. Zudem sind laut ARAG Experten viele Girokonten für Studierende günstiger oder werden mit Startguthaben oder kostenlosen Kreditkarten angeboten. Auch für kulturelle Angebote in Museen, Kinos oder im Theater zahlen Studierende unter Vorlage ihres Ausweises meist weniger.
Studienfinanzierung und BAföG
Die Finanzierung des Studiums stellt viele junge Erwachsene vor eine Belastungsprobe. BAföG ist dabei das bekannteste Instrument. Ein Antrag lohnt sich laut ARAG Experten fast immer, denn selbst Teilbeträge können entlasten, und die Hälfte der Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die ARAG Experten empfehlen den BAföG-Rechner für eine erste Einschätzung, ob man ein Anrecht auf diesen Zuschuss hat. Seit dem Wintersemester 2024/25 liegt der Höchstsatz für Studierende bei 992 Euro. Bis zur Minijobgrenze von 556 Euro monatlich dürfen Studierende hinzuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch hat.
Ist zusätzlich finanzielle Unterstützung notwendig, können neben BAföG auch Stipendien wie das Deutschlandstipendium oder staatlich geförderte Bildungskredite infrage kommen. Das passende Stipendium können Studierende auf der Studienplattform mystipendium.de finden, in deren Datenbank über 3.000 Stipendien hinterlegt sind. Die Förderhöhe variiert stark zwischen den Stiftungen. Sie reicht von einer Einmalzahlung von wenigen hundert Euro bis zur monatlichen Zahlung von weit über 1.000 Euro.
Studienkredite, etwa der KfW-Kredit (Kreditanstalt für Wiederaufbau), sollten nur nach gründlicher Abwägung gewählt werden, da hier eine vollständige Rückzahlung inklusive Zinsen erforderlich ist.
Krankenversicherung: privat oder gesetzlich?
Wer mit dem Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beginnt, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können Studenten zunächst kostenlos über die Eltern versichert bleiben. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren möglich. Bei einer privaten Krankenversicherung muss sich der Student entscheiden, ob er privat versichert bleiben möchte oder nicht. Entscheidet er sich für die private Versicherung, muss er sich innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung von der gesetzlichen Kasse befreien lassen.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Studenten während des gesamten Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können, wenn sie sich für die private Versicherung entschieden haben. Wer als gesetzlich Versicherter das 25. Lebensjahr überschreitet und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, muss sich in der studentischen Krankenversicherung versichern.
Welche Versicherungen sind sinnvoll?
Neben der Krankenversicherung sollten Studierende laut ARAG Experten unbedingt über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Handelt es sich um das erste Studium und sind Studierende unverheiratet, sind sie in der Regel über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Einige Tarife sind allerdings altersbegrenzt. Ab 25 Jahren muss man dann eine eigene Versicherung abschließen. Wer ein teures Rad oder andere hochwertige Wertgegenstände besitzt, sollte zudem über eine Hausratversicherung nachdenken. Auch hier sind Studenten mitunter über eine Hausratversicherung der Eltern mitversichert.
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