Jahressteuergesetz 2013: Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen gestrichen
26.10.2012 / ID: 85468
Bildung, Karriere & Schulungen
Gießen, 26.10.2012 - Einen ersten Erfolg hat die Weiterbildungsbranche in Hinblick auf die geplante Änderung der Umsatzsteuerregelungen im Jahressteuergesetz 2013 erzielt: Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat öffentlich bekanntgegeben, dass sie die geplanten Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen insgesamt aus dem Regierungsentwurf des gerade im Finanzausschuss des Bundestages beschlossenen Jahressteuergesetzes 2013 hat entfernen lassen. Somit bleibt gewerblichen Bildungsinstituten die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug vorerst erhalten.
Wie es im Schreiben der CDU/CSU-Fraktion weiterhin heißt, "sollen den europäischen Vorgaben, die eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen erfordern, nach erneuter Prüfung auch der Auswirkungen nachgekommen werden". "Dass diese Prüfung der möglichen Konsequenzen einer Neuregelung so deutlich hervorgehoben wird, deutet darauf hin, dass die Proteste der Weiterbildungsbranche und insbesondere die Petition 37082 des Q-Pool 100 e.V. gegen das Jahressteuergesetz Gehör gefunden hat und Ernst genommen wird", erläutert Marion Rosenkranz, die als rechtliche Beraterin des Q-Pools, der Offiziellen Qualitätsvereinigung internationaler Wirtschaftstrainer und -berater, die Petition vor einer Woche beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
Unterzeichnung der Petition 37082 weiterhin dringend notwendig
Der Q-Pool, federführend für weitere Weiterbildungsvereinigungen wie German Speakers Association (GSA), BDVT Berufsverband der Trainer, Berater und Coachs sowie Club 55, macht in dieser Petition deutlich, welche existenzbedrohenden Folgen die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen für das Firmenkundengeschäft gewerblicher Bildungsanbieter hätte: Der Wegfall des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen wie Reisekosten, die Miete für Seminarräume, Einkauf/Einsatz von freiberuflichen Trainern, Marketing, Druck- und Werbekosten, Lehrmittel-Produktion und Investitionen würde Kostensteigerungen von 15 Prozent und mehr für die Bildungsanbieter bedeuten - was für viele Akademien schlicht nicht zu stemmen wäre.
Mit der Streichung des bisherigen Paragrafen aus dem Gesetzesentwurf ist die Sache aber nicht vom Tisch. "Der EU-Richtlinie, die das ja eigentlich gut gemeinte Ziel verfolgt, Bildungsdienstleistungen möglichst kostengünstig anzubieten, muss in einer gewissen Frist in der Gesetzgebung aller EU-Mitgliedsländer nachgekommen werden. Eine Neuregelung wird also nicht ausbleiben", sagt Dr. Dieter Hohl, Präsident des Q-Pools. Er ruft daher nochmals eindringlich zur Unterzeichnung der Petition 37082 auf, damit diese in die parlamentarische Prüfung geht und die Weiterbildner ihre Lösungsvorschläge einbringen können: "Das Parlament hat noch nicht entschieden. Es muss daher nun - auch über die Petition - alles getan werden, damit eine gesetzliche Formulierung gefunden wird, die derart negative Auswirkungen für eine ganze Branche verhindert und dem eigentlichen Umsetzungsziel gerecht wird".
Die Petition ist abrufbar unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_10/_17/Petition_37082.html
Die Zeichnungsfrist wurde bis zum 19. November 2012 verlängert.
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