Muster- Datenschutzerklärungen für Ihre Webseite
20.02.2014 / ID: 157865
PC, Information & Telekommunikation
Internetshop-Betreiber, Webdesigner und Werbeagenturen haben bei der Gestaltung von Webseiten eine Vielzahl an rechtlichen Vorschriften zu beachten. Ein Bereich wird dabei oft sträflich vernachlässigt: der Datenschutz. Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss den Nutzer darüber aufklären, dass er die Daten verarbeitet und wie die Daten verwendet werden. Der Begriff "Verarbeiten" setzt dabei keinen besonderen technischen Aufwand voraus. Es genügt bereits, dass Namen oder Anschriften erfasst werden. Die Aufklärung kann in einer Datenschutzerklärung zusammengefasst werden und muss bereits zu Beginn des Nutzungsvorgangs erfolgen.
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) sind streng. Im Fall der Verletzung der Vorschriften drohen Bußgelder von bis zu 300.000 EUR und strafrechtliche Sanktionen bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Auch eine unvollständige oder unrichtige Datenschutzerklärung kann diese Rechtsfolgen nach sich ziehen. Nicht bei jeder Verletzung ist freilich mit dem Schlimmsten zu rechnen.
Fehlerhafte Datenschutzerklärungen geben aber auch Mitbewerbern die Möglichkeit, mit Abmahnungen gegen den Konkurrenten vorzugehen (OLG Hamburg, 3 U 26/12). Ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverfahren kann schnell Kosten von etwa 1.000 EUR verursachen. Das auf diese Weise in Anspruch genommene Unternehmen wird versuchen, sich die Kosten vom beauftragten Webdesigner oder von der befassten Werbeagentur im Regressweg zurückzuholen. Die Gerichte schließen diese Möglichkeit jedenfalls nicht aus.
Datenschutzerklärungen auf dem Prüfstand
Die Gestaltung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung ist mit juristischen Tücken verbunden. Oftmals wird bei der Erstellung der Datenschutzerklärung schlicht darauf vergessen, dass Fremdanbieter wie Google, Facebook (Like) oder Twitter in den Internetauftritt eingebunden sind. Affliate-Marketing, der Einsatz des Amazon-Partnerprogramms oder von Google-Adsense tragen dazu bei, dass die Datenschutzerklärung schnell lückenhaft sein kann und ausreichend Anhaltspunkte für eine gerichtliche Auseinandersetzung bietet.
Datenschutz-Generator
Eine Beratung durch einen Fachanwalt ist jedem Unternehmen unabhängig von seiner Größe zu empfehlen. Bis dahin leistet aber ein von der Anwaltskanzlei Weiß & Partner in Esslingen entwickeltes Tool (http://www.ratgeberrecht.eu/leistungen/muster-datenschutzerklärung.html) gute Dienste: der kostenlose Datenschutz-Generator.
Muster-Datenschutzerklärung
Der Datenschutz-Generator erstellt auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt automatisch eine Muster-Datenschutzerklärung. Diese ist bereits in HTML formatiert, kann problemlos kopiert und als eigener Menüpunkt unter dem Begriff "Datenschutzerklärung" in jede Seite und Unterseite der Website eingebettet werden.
Funktionsweise des Datenschutz-Generators
Der Datenschutz-Generator ist denkbar einfach zu bedienen: Dem Nutzer stehen zu Beginn mehrere Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Je nach Bedarf kann zum Beispiel eine allgemeine Datenschutzerklärung, der Einsatz von Cookies, eine Registrierungsfunktion oder auch der Einsatz eines Newsletters angeklickt werden. Die Einbindung von Fremdanbietern wie PIWIK oder Twitter ist ebenso möglich wie die Anpassung an den Einsatz des Amazon-Partnerprogramms oder von Affliate-Marketing. Die Auswahl der Kategorie "Veröffentlichung von Stellenanzeigen" deckt auch diesen Bereich ab. Die Muster-Datenschutzerklärung wird unter Berücksichtigung der getroffenen Auswahl automatisch generiert und findet sich am Ende in einem Textfenster im HTML-Format. Vorbereitete Felder mit den Angaben zu den Daten des Unternehmens erleichtern nach dem Kopieren die Anpassung. Eine Ausgabevorschau macht sofort ersichtlich, wie der Text auf der Webseite aussehen wird. Verwendern von Google-Analytics kommt ein Hinweis auf die Code-Erweiterung und ein Link zum Formular für den notwendigen Vertragsabschluss mit Google zugute.
Kostenlose Datenschutzerklärung
Der Datenschutz-Generator ist kostenlos. Es ist weder eine Registrierung noch eine Angabe von persönlichen Daten erforderlich. Die Verwendung der generierten Muster-Datenschutzerklärung ist nach den Angaben der Anwaltskanzlei Weiß & Partner auf der Seite ausdrücklich auch für kommerzielle Zwecke erlaubt und nicht mit Kosten verbunden. Eine einzige - durchaus nachvollziehbare und einfach zu erfüllende - Bedingung ist vom Verwender einzuhalten: Die verlinkte Quellenangabe in der Muster-Datenschutzerklärung darf nicht gelöscht werden. Es versteht sich von selbst, dass die Kanzlei ohne Prüfung des Einzelfalls keine Haftung für die automatisch generierte Datenschutzerklärung übernimmt.
Fazit
Steht bis zum Start der Website keine Möglichkeit für eine Beratung zur Verfügung, kann der einfach zu bedienende und kostenlose Datenschutz-Generator helfen, die Zeit bis dahin möglichst unbeschadet zu überstehen.
http://www.ratgeberrecht.eu
Anwaltskanzlei Weiß & Partner® Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16 73728 Esslingen
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