RedTube-Massenabmahnungen: Schadensersatzklage gegen Abmahnkanzlei eingereicht
14.02.2014 / ID: 157226
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein Betroffener der Abmahnwelle im Zusammenhang mit den sog. RedTube-Streaming-Abmahnungen (http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/abmahnung-streaming.html) verlangt die Erstattung seiner eigenen Anwaltskosten von den abmahnenden Rechtsanwälten. Hierzu ist eine Schadensersatzklage sowohl gegen die Abmahnkanzlei als auch persönlich gegen ihren namensgebenden Geschäftsführer und Rechtsanwalt eingereicht worden.
Wegen des Vorwurfs des angeblich illegalen Streamings von Erotikfilmen über die Videoplattform RedTube sind im Dezember 2013 tausende Internetnutzer abgemahnt worden. Die abmahnende Anwaltskanzlei aus Regensburg hat die Abgemahnten im Namen des Schweizer Unternehmens The Archive AG zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen sowie zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 250,00 EUR aufgefordert.
Viele Empfänger solcher Abmahnungen haben sich durch Rechtsanwälte gegen die Abmahnungen verteidigen lassen. Zumindest durch die eigenen Anwaltskosten ist den Abgemahnten ein finanzieller Nachteil entstanden.
Im Wege der Mitte Februar 2014 im Namen eines Betroffenen eingereichten Schadensersatzklage soll nun das zuständige Amtsgericht Regensburg verbindlich klären, ob und in welchem Umfang die hinter den Abmahnungen stehenden Rechtsanwälte auf Ersatz derartiger finanzieller Nachteile haften.
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer von der Esslinger Anwaltskanzlei Weiß & Partner (ratgeberrecht.eu) hat die Schadensersatzklage im Auftrage seines Mandanten erhoben. Als Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz liegt ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit in der Abwehr von Abmahnungen.
"Wir sehen durchaus Chancen für die Betroffenen, die infolge der Abmahnungen entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen. Aber auch wenn die RedTube-Abmahnwelle wegen des "Streaming-Vorwurfs" bislang einmalig gewesen sein dürfte, ist es dennoch wichtig, sich im Rahmen der Prozessführung nicht von subjektiven Eindrücken leiten zu lassen. Ein "Selbstläufer" ist der Schadensersatzprozess nämlich nicht, zumal wir mit erheblicher Gegenwehr rechnen. Sollte sich der Klagevorwurf nämlich bestätigen, drohen den hinter den Abmahnungen stehenden Rechtsanwälten schließlich Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Das Ergebnis wird also abzuwarten sein.", so Rechtsanwalt Bräuer im Rahmen einer Stellungnahme.
http://www.ratgeberrecht.eu
Anwaltskanzlei Weiß & Partner® Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16 73728 Esslingen
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