In vier einfachen Schritten zur Umsetzung der EU-DSGVO
09.10.2017
PC, Information & Telekommunikation
Hannover/Nürnberg, 09. Oktober 2017 - Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Unternehmen riskieren ab diesem Tag Strafen bis zu 20 Millionen Euro bei einem Verstoß. Aus diesem Grund ist das Interesse an Softwarelösungen für das Datenschutzmanagement groß. Auf der it-sa 2017 stellt CONTECHNET daher erstmals seine neue Datenschutzsoftware INPRIVE vor. Wie alle CONTECHNET-Lösungen zeichnet sich die neue Software durch eine strukturierte Vorgehensweise und eine schrittweise Umsetzung aus. In vier Schritten dokumentiert INPRIVE die datenschutzrelevanten Verfahren und liefert einen Nachweis zur Einhaltung der Vorschriften aus der EU-DSGVO.
Die EU-DSGVO wurde in ihrer jetzigen Form am 4. Mai 2016 veröffentlicht und wird ab dem 25. Mai 2018 geltendes Recht. Das neue Gesetz kommt zwar nicht überraschend, bringt aber neben altbekannten Pflichten auch neue Anforderungen an Unternehmen im Bereich Datenschutz mit. Dazu gehört zum Beispiel das Verschlüsseln personenbezogener Daten oder die Pflicht zu einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Um Strafen zu entgehen, müssen Organisationen die Einhaltung der EU-DSGVO überwachen. Das bedeutet, je nach Größe der Organisation, einen enormen bürokratischen Aufwand.
Datenschutz dokumentieren mit INPRIVE
"Die Nachfrage nach einer softwaregestützten Lösung zur Umsetzung der EU-DSGVO ist groß", betont Jörg Kretzschmar, Senior Consultant der CONTECHNET Ltd. "Dabei bekommen wir von Kunden positives Feedback zur strukturierten Vorgehensweise unserer anderen Softwarelösungen wie etwa bei INDART Professional®." Daher hat der Softwarehersteller dieses Konzept auch in seiner neuen Datenschutzlösung umgesetzt. "Auf die Forderung des Marktes reagieren wir mit der Entwicklung von INPRIVE", erklärt Georg Reimann, Entwicklungsleiter von CONTECHNET. Die Software führt, wie alle bestehenden Lösungen von CONTECHNET, die Anwender in wenigen Schritten durch den Prozess der Umsetzung. Am Ende steht der Nachweis zur Einhaltung der EU-DSGVO in Form von Auswertungen und Berichten. Das Besondere daran: Durch die intuitive Bedienung benötigt der Anwender keine besonderen IT-Kenntnisse für die Umsetzung.
Synergieeffekte nutzen
Um auf Datenschutzvorfälle richtig zu reagieren und die Meldepflicht einzuhalten, fordert die EU-DSGVO die Einführung einer IT-Notfallplanung. "Der nächste logische Schritt war also klar: Wir entwickeln eine Softwarelösung im Bereich Datenschutz, als Teil unserer CONTECHNET-Suite", sagt Georg Reimann. "Das bringt einen großen Mehrwert beim Erwerb unserer Softwarelösungen mit sich." Durch das Zusammenspiel der Softwarelösungen INDART Professional® (IT-Notfallplanung) und INPRIVE, aber auch der ISMS-Lösung INDITOR® ISO, entstehen Synergieeffekte. Informationen aus Verfahren/Prozessen, Personaldaten und Assets können nämlich gemeinsam genutzt werden.
Auf der it-sa gibt CONTECHNET den Messebesuchern einen Einblick in die erste Version der Software. Alle weiteren Schritte werden voraussichtlich im Frühjahr 2018, also noch vor dem Inkrafttreten der EU-DSGVO, verfügbar sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der it-sa in Nürnberg an Stand 226 in Halle 9 oder unter http://www.contechnet.de (https://www.contechnet.de/index.php/de/).
Hochauflösendes Bildmaterial kann hier (https://www.contechnet.de/index.php/de/downloads/datenblaetter) heruntergeladen werden.
http://www.contechnet.de
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