DSGVO - Rechtskonforme Nutzung externer Marketingdaten
08.05.2018
PC, Information & Telekommunikation
Unternehmen, die für ihre Vertriebskampangen Adressdaten benötigen, können künftig auch weiterhin getrost auf externe Datenquellen zugreifen. Spätestens ab dem 25. Mai 2018 sollten sie jedoch nur Angebote berücksichtigen, die den Vorgaben der DSGVO in vollem Umfang genügen. Mit ama SalesView stellt ama, spezialisiert auf Marketinginformationen für ITK-Anbieter, eine vollständig DSGVO-konforme Lösung vor.
Je näher der 25. Mai rückt, desto höher die Unsicherheit in den Unternehmen, wirklich alles zur rechtssicheren Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung getan zu haben. Insbesondere Rechtsabteilungen in größeren Unternehmen raten zur Vorsicht, wenn es um das Handling personenbezogener Daten in Vertrieb und Marketing geht. Hierzu zählt auch die Beschaffung von Adressdaten aus externen Quellen, die für Vertriebskampagnen benötigt werden. Dabei stellt der Zukauf von Adressen und Firmendaten auch künftig grundsätzlich kein Problem dar.
Axel Hegel, Geschäftsführer der ama, unterstreicht mit Blick auf Anbieter in der ITK-Branche: "Um handlungsfähig zu bleiben, sollten Unternehmen nur auf externe Quellen zurückgreifen, die DSGVO-konform sind und damit die notwendige Sicherheit bieten." Er verweist hierbei auf den von seinem Haus entwickelten Lösungsansatz: "Mit ama SalesView bieten wir ab sofort eine rechtssichere Quelle für alle Unternehmen, die Marketinginformationen benötigen, gleichzeitig jedoch Einschränkungen im Vertrieb und Marketing aufgrund der Einhaltung von DSGVO-Vorgaben vermeiden wollen."
Der Clou: Unternehmen, die das webbasierte Vertriebstool erstmalig einsetzen, erhalten zwar vollen Zugriff auf die Firmenprofile, allerdings zunächst ohne die Möglichkeit diese Profile mit personenbezogenen Daten zu verknüpfen. Hegel erläutert: "Erst zum Zeitpunkt der konkreten Kontaktaufnahme können die zu einem Firmenprofil gehörigen, personenbezogenen Daten, wie Name, Funktion und Kontaktdaten der Ansprechpartner, freigeschaltet werden. Und erst ab diesem Moment greift die Informationspflicht nach DSGVO. "
Die Entwickler von ama SalesView haben auch darauf geachtet, dass die technische Umsetzung der DSGVO so einfach wie möglich ist. Hegel: "Wurde etwa telefonisch Kontakt zum vorab ausgewählten Ansprechpartner aufgenommen, genügt ein Klick auf den Button "Informationspflicht", um den neuen Vorgaben gerecht zu werden." Das System generiert automatisch eine PDF, die alle relevanten Informationen und Pflichtangaben enthält, und die direkt an den Interessenten weitergeleitet oder per Post zugesandt werden kann. Hegel weiter: "Analoge Funktionen bietet ama SalesView für die Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO sowie für Löschungsanliegen bzw. für das Handling eines Werbewiederspruchs nach Art 21 DSGVO".
Hegel resümiert: "ama SalesView ist auf die vertrieblichen Anforderungen von Unternehmen in der ITK-Branche abgestimmt. Neben der Gewissheit, den Vorgaben der DSGVO in vollem Umfang zu genügen, sichern sich deren Vertriebsabteilungen mit ama SalesView auch einen signifikanten Informationsvorsprung vor ihren Wettbewerbern."
Hintergrund zu ama SalesView
Das webbasierte Vertriebstool ist seit Anfang 2017 verfügbar. Anfang Mai 2018 führte ama zusätzliche Funktionen ein, die eine DSGV-konforme Nutzung des Systems ermöglicht. Zu den wesentlichen Nutzenaspekten zählt, dass es den Sales-Teams von ITK-Anbieterunternehmen rund 50 Prozent der sonst üblichen, unproduktiven Recherche-Arbeit erspart. Wie beispielsweise die Ermittlung des Vertriebspotenzials oder passender Ansprechpartner, sowie die Beschaffung vertrieblich relevanter Informationen zum IT-Standort: Das Vertriebsteam hat Zugriff auf 41.000 Unternehmensprofile mit 250.000 Ansprechpartnern in verschiedenen Rollen & Funktionen sowie Einsicht auf rund 1,1 Mio Produktinformationen zu eingesetzten ITK-Lösungen. Das Vertriebstool ermöglicht Selektionen nach nahezu allen ITK-Kriterien. Informationen stehen auf Knopfdruck zur Verfügung: Etwa über bestehende Konzernverflechtungen, oder die komplette IT-Infrastruktur - von der Anzahl PC-Arbeitsplätze, über die Art der eingesetzten Server bis hin zum Security-System.
Hier ist der gesamte Blogbeitrag (https://ama-adress.de/2018/05/wie-ihnen-ama-salesview-die-dsgvo-konforme-ansprache-des-itk-marktes-vereinfacht/) zum Thema
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