Mehr Schutz vor Telefonabzocke ab 1. August
30.07.2012 / ID: 71894
PC, Information & Telekommunikation
Ab Mittwoch, den 1. August 2012 gelten zwei entscheidende Regelungen aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dies betrifft Regelungen zu Warteschleifen und zu Preisansagen im Bereich Call-by-Call, die den Verbraucher vor Kostenfallen schützen sollen.
Call-by-Call Anbieter ändern regelmäßig ihre Minutenpreise. "Bei einigen Anbietern kommt es jedoch zu plötzlichen Preissprüngen von über 700 Prozent, über die die Verbraucher nicht informiert wurden. Der Reaktion liegen viele solcher Fälle vor, beispielsweise wurde am 30. Juli 2012 eine 010-Billigvorwahl von 0,54 auf 3,9 Cent/Min. erhöht" erklärt Philipp Jorek vom Verbraucherportal Billig-Tarife.de. "Verbraucher können unter http://www.billig-tarife.de/telefontarife/ aktuelle Tarife finden." Um Verbraucher vor diesen Kostenfallen zu schützen gilt ab Mittwoch zum einen eine Preisansagepflicht für Call-by-Call Anrufe. Eine Verfassungsbeschwerde eines Anbieters hatte dazu geführt, dass die Frist aufgrund der aufwendigen technischen Umsetzung erst jetzt gelten wird. Zum anderen gilt ab Mittwoch eine Übergangsregelung für Warteschleifen, die besagt, dass die ersten beiden Minuten der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei sein müssen. Ab dem 13. Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. ab dem 1. Juni 2013, dürfen für den Anrufer gar keine Kosten für die Warteschleifen von Sonderrufnummern mehr entstehen.
Ziel der TKG-Novelle ist die Stärkung der Verbraucherrechte. Die wichtigsten Änderungen betreffen neben einem schnelleren Anbieterwechsel innerhalb eines Kalendertages, die Möglichkeit der Rufnummernportierung zu einem neuen Anbieter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Außerdem wurde eine Preisansagepflicht bei Call-by-Call Telefonaten eingeführt und die Regelungen für Telefonwarteschleifen verbessert.
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