Pressemitteilung von Beate Lorenzoni-Felber

FBDi-Umweltticker: REACh Anhang XIV & ECHA


Elektro & Elektronik

Bad Birnbach, 21. Juli 2014 - Vier neue Substanzen stehen seit 16.6. auf der REACh-Kandidatenliste der europäischen Chemikalienagentur ECHA. Dazu gehört Cadmiumchlorid - es gilt als krebserregend, mutagen und fortpflanzungsschädigend, und kommt in der Galvanotechnik zum Einsatz. Dihexylphthalat, linear und verzweigt, ein Elastomer, das u.a. in der Dichtungstechnik verwendet wird, ist fortpflanzungsschädigend, ebenso wie Natriumperborat, ein Natriumsalz der Perborsäure, das u.a. als Bleichmittel dient. Ebenfalls als fruchtschädigend wird Natriumperoxometaborat, ein Oxidationsmittel, eingestuft.
Damit stehen nun insgesamt 155 Stoffe auf der REACh-Kandidatenliste, die als besonders besorgniserregende Substanzen (SVHCs) gelten. Hersteller und Importeure von Produkten, welche mehr als 0,1 Prozent eine der gelisteten Chemikalien enthalten, müssen gegebenenfalls ihrer Notifikationspflicht gegenüber der ECHA nachkommen, im B2B-Bereich aber auf jeden Fall ihre Kunden informieren.

REACh: Verstärkte Prüfung des Status von Registranten durch ECHA
Weil in 2011 lt. ECHA rund 80% der betroffenen Unternehmen ihren Status nicht korrekt nachweisen konnten, prüft die ECHA die korrekte Einordnung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) verstärkt. Hintergrund ist, dass KMUs bei der Registrierung geringere Gebühren zahlen, dafür aber einen Nachweis über den gegebenen Status abliefern müssen. Der FBDi (http://www.fbdi.de/) weist ausdrücklich darauf hin, dass der Registrant bei fehlendem Nachweis die für die tatsächliche Unternehmensgröße fällige Gebühr nachzahlen muss, zusätzlich zu einer erheblichen Bearbeitungsgebühr. Erfolgt die Zahlung nicht, kann es zum Entzug der Registrierungsnummer und somit zum Vermarktungsstopp des Stoffes kommen. Hilfestellung bietet hier die Kurzinfo der BAuA ("Was bin ich - und wie kann ich das belegen?").
FBDi REACh ECHA Gefahrstoffe Chemikalien Verordnung Richtlinie Distribution

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