Rechte beim Kauf von "Refurbished"-Smartphones - Verbraucherfrage der Woche des ERGO Rechtsschutz Leistungsservice
07.11.2019 / ID: 332002
Elektro & Elektronik
Ralf G. aus Heilbronn:
Um beim Kauf eines neuen Smartphones zu sparen und Ressourcen zu schonen, möchte ich mir ein generalüberholtes Gerät kaufen. Was gibt es dabei zu beachten? Und welche Rechte habe ich, falls das Smartphone defekt ist?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Verschiedene Anbieter haben sich auf generalüberholte Geräte spezialisiert - sie werden auch als "refurbished" (renoviert, runderneuert) bezeichnet. Je nachdem, was dem Käufer wichtig ist, kann er zwischen verschiedenen Zustandskategorien auswählen: So kann beispielsweise ein Handy im Zustand "gut" sichtbare Gebrauchsspuren und Kratzer haben, während eines im Zustand "wie neu" auch neu aussehen sollte. Wer weniger Wert auf die Optik legt, kann also viel Geld sparen. Technisch müssen alle runderneuerten Geräte einwandfrei sein. Sind sie das nicht, haben Kunden aufgrund der Sachmängelhaftung des Händlers ein Recht auf Gewährleistung. Das heißt: Hat das Gerät bei Übergabe einen Mangel, können Verbraucher dem Händler eine Frist setzen und zunächst Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatz fordern. Die Rücksendekosten trägt der Händler. Schlagen zwei Reparaturversuche fehl oder weigert sich der Händler, kann der Kunde weitere Rechte geltend machen - etwa den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Diese Rechte verjähren nach zwei Jahren. Gewerbliche Händler können ihre Gewährleistung bei gebrauchten Waren auf ein Jahr beschränken. Manche Anbieter von generalüberholten Handys bieten zusätzlich eine freiwillige Garantie an, die zum Teil sogar die zwei Jahre überschreitet. Deren Bedingungen sind allerdings allein Sache des Händlers. Dabei ist normaler Verschleiß kein Mangel. Ob der Händler für optische Mängel haftet, hängt vom vereinbarten Zustand ab. Unabhängig von der Sachmängelhaftung haben Verbraucher das Recht, den Kauf eines online bestellten Handys innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen. Dann trägt allerdings der Käufer die Rücksendekosten.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.683
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Verbraucherfrage Recht Geräte Technik Refurbished Generalüberholt Smartphone Handy Mängel
http://www.ergo.com
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.03.2026 | digitalsignage.de
Digitale Türschilder für Outlook, Exchange, Google und Notes von digitalSIGNAGE.de
Digitale Türschilder für Outlook, Exchange, Google und Notes von digitalSIGNAGE.de
30.03.2026 | IDCRAFT GmbH
Digitalisierung erfordert leistungsfähige mobile RFID-Technologie!
Digitalisierung erfordert leistungsfähige mobile RFID-Technologie!
30.03.2026 | Mobeye B.V.
Universelle Störungsmelder zur Fernüberwachung und Steuerung
Universelle Störungsmelder zur Fernüberwachung und Steuerung
27.03.2026 | PEARL GmbH
revolt 13in1-Steckdosen-Turm 9 Steckdosen, 3x USB
revolt 13in1-Steckdosen-Turm 9 Steckdosen, 3x USB
23.03.2026 | PEARL GmbH
VisorTech Akku-Solarpanel PB-80.solar
VisorTech Akku-Solarpanel PB-80.solar

