Pressemitteilung von Thomas Heidorn

Elektroschrott - EU verabschiedet neue Richtlinie


Elektro & Elektronik

Wer sein ausgedientes Handy oder den kaputten Föhn entsorgen will, darf das nicht einfach über den Hausmüll tun. Nicht mehr benötigte Elektrogeräte müssen vielmehr zu einer kommunalen Sammelstelle gebracht werden, wenn der Verkäufer sie nicht freiwillig zurücknimmt. So sieht es das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) aus dem Jahr 2005 vor. Das könnte sich künftig allerdings ändern, sagen ARAG Experten.

Händler müssen kleinere Geräte zurücknehmen
Denn das ElektroG beruht auf der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, auch WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) genannt. Die wird jetzt novelliert, wie das Europäische Parlament am 19. Januar 2012 entschieden hat. Und die von den Straßburger Abgeordneten verabschiedete Neufassung sieht vor, dass Einzelhändler ab einer Verkaufsfläche von 400 m² in Zukunft kleinere Geräte bis zu einer Größe von 25 cm - also z.B. Handys - zurücknehmen müssen - ohne dass der Verbraucher ein neues Gerät kaufen muss.

Mitgliedsstaaten müssen mehr Elektroschrott sammeln
Diese Neuregelung soll dabei helfen, in Zukunft noch mehr Elektroschrott als bisher aus privaten Haushalten zu sammeln und einer Wiederverwertung zuzuführen, um so wertvolle Rohstoffe zu gewinnen. Aktuell gilt nach dem ElektroG eine Zielquote von 4 kg gesammelter Altgeräte pro Person und Jahr. Die jetzt verabschiedete Richtlinie sieht dagegen vor, dass bis zum Jahr 2016 die meisten EU-Mitgliedsstaaten 45 Tonnen Elektroschrott pro 100 Tonnen der neu in den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte wieder einsammeln müssen (d.h. 45 Gewichtsprozente). Bis zum Jahr 2019 muss dann eine Quote von 65 Prozent dessen, was neu auf den Markt gekommen ist, erreicht werden. Alternativ können auch 85 Prozent des anfallenden Elektroschrotts gesammelt werden.

Schärfere Kontrollen bei der Ausfuhr
Schließlich wollen die Mitgliedsstaaten mit der Richtlinien-Novelle auch den illegalen Export von Elektroschrott eindämmen. Damit soll verhindert werden, dass Arbeiter und Umwelt in Drittländern gefährdet werden, wenn sie den Elektroschrott weiterverarbeiten. Zu diesem Zweck haben die Abgeordneten sich auf schärfere Kontrollen bei der Ausfuhr von Elektroschrott verständigt. Diese sehen u.a. vor, dass künftig die Exporteure und nicht der Zoll den Nachweis führen müssen, dass Elektrogeräte tatsächlich nur zwecks Reparatur oder Widerverwendung exportiert werden.

Weiteres Verfahren
Die neugefasste WEEE-Richtlinie muss jetzt noch vom Rat der Europäischen Union formell beschlossen werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG
Elektroartikel Elektronik Elektrogerät Wiederverwertung Recycling EU Elektroschrott Gesetz

http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50676 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Thomas Heidorn
24.07.2014 | Thomas Heidorn
Alles zur Abmahnung im Arbeitsrecht
14.07.2014 | Thomas Heidorn
Mit dem Haustier in den Ferienflieger
07.07.2014 | Thomas Heidorn
MUT GEHÖRT DAZU!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.11.2024 | Franz Binder GmbH & Co. Elektrische Bauelemente KG
Neue umspritzte M16-Steckverbinder von binder für universelle Einsatzmöglichkeiten
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 78
PM gesamt: 419.174
PM aufgerufen: 71.089.721