Pressemitteilung von Katja Rheude

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Familienrecht


09.07.2013 / ID: 126033
Familie, Kinder & Zuhause

Zieht ein Ehepartner nach der Trennung aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung aus, haftet er womöglich weiterhin für neue Stromrechnungen. Wie die D.A.S. mitteilt, entschied dies der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der andere Ehepartner während der Ehe den Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hatte.
BGH, Az. XII ZR 159/12

Hintergrundinformation:
In einer Ehe gilt: Tätigt einer der Partner Geschäfte, mit denen der alltägliche Lebensbedarf der Familie gedeckt werden soll, werden dadurch beide Partner rechtlich verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben. Geregelt ist dies in § 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Geschäfte des täglichen Bedarfs können z. B. Lebensmitteleinkäufe sein, aber auch Vertragsabschlüsse, durch die dauerhafte Zahlungspflichten entstehen - wie zum Beispiel ein Energielieferungsvertrag. Der Fall: Ein Mann hatte während der Ehe für die gemeinsame Wohnung einen Stromliefervertrag abgeschlossen. Nach einiger Zeit trennte man sich, nach etwas mehr Zeit zog die Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus. Ihr Mann blieb, verbrauchte weiter Strom, zahlte aber nicht. Schließlich kündigte der Stromversorger den Vertrag und klagte auf Zahlung der ausstehenden Stromrechnungen. Die Klage richtete sich gegen die Ehefrau. Diese meinte, nach der Trennung nicht mehr für den Stromverbrauch der früheren gemeinsamen Wohnung aufkommen zu müssen. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung jedoch anders: Die Trennung bzw. der Auszug aus der Wohnung führten nicht dazu, dass die Frau nicht mehr für die Stromkosten der Wohnung hafte. Das Gesetz schließe nur für den Fall des Getrenntlebens die Mithaftung des nicht vertragschließenden Ehegatten bei Abschluss eines neuen Bedarfsdeckungsgeschäftes während der Trennungszeit aus. Für bereits bestehende und während des Zusammenlebens geschlossene Verträge mit dauerhaften Zahlungspflichten gelte dies nicht. Die Frau musste daher die Stromrechnungen ihres Exmannes bezahlen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.04.2013, Az. XII ZR 159/12

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf http://www.das.de/rechtsportal


Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher BGH-Urteil Familienrecht Haftung Auszug Wohnung Stromrechnung

http://www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Thomas-Dehler-Str. 2 81737 München

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Katja Rheude
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.07.2026 | DJM Communication GmbH | Markenzeichen Group
H. von Gimborn GmbH erhält vier Auszeichnungen für GimCat
14.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Klimaanlage fürs Homeoffice: Gibt‘s dafür einen Steuerbonus?
14.07.2026 | Digital Print Group O. Schimek GmbH / Fotokalender.com
Überblick statt App-Chaos: Warum analoge Schüler- und Lehrerkalender relevant bleiben
07.07.2026 | Welcon Europe GmbH & Co. KG
230-Volt-Sauna statt Starkstrom: Der Trend für Eigenheime
07.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Renovieren, reparieren, bis zu 1.200 Euro sparen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 440.658
PM aufgerufen: 78.157.135