Pressemitteilung von Kai Brommann

Gefahr von Betriebseinschränkung durch Lärmschutz


Familie, Kinder & Zuhause

(NL/8590937146) Der Lärm und dessen Unzumutbarkeit sind als schädliche Umwelteinwirkungen eine nicht leicht zu überwindende Hürde für eine immissionsschutzrechtliche und bauliche Genehmigung. Da das Immissionsschutzrecht dynamisch ist, genießt ein Unternehmen, das genehmigungsbedürftige Anlagen betreibt, keinen Bestandschutz gegen ein nachträgliches Einschreiten der Immissionsschutzbehörde, wenn die Umgebung sich in Gestalt einer schutzwürdigen Bebauung ändert, die näher an das Unternehmen heranrückt.

Das Seminar unter der Leitung von Rechtsanwalt Harald Mengler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herten, findet statt am 27. und 28. November 2013 in der Zweigstelle Nord des Hauses der Technik in Bremerhaven. Die Veranstaltung richtet sich an Umweltbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte, Betreiber von lärmverursachenden Anlagen, Planer, Bauingenieure und Mitarbeiter von Bauabteilungen.

Wir zeigen in diesem Seminar auf, wie man sich unter welchen Voraussetzungen dagegen wehren kann. Wir vermitteln die Problematik an Hand der höchstrichterlichen Rechtssprechung und erörtern eine Vielzahl von Fällen im Dialog mit den Teilnehmern. Es wird aufgezeigt, wie man über das Bauplanungsrecht mehr Investitionssicherheit gegenüber einer bestehenden schutzwürdigen Bebauung erreichen kann. Die TA-Lärm und ihre Anwendung wird ein Hauptthema der Erörterung.

Inhalt:

* Der Schutz von Störfallbetrieben nach der neuen EuGH-Rechtssprechung zur SevesoII-Richtlinie
* Der Trennungsgrundsatz § 50 BimschGDie Berücksichtigung des angemessenen Abstands von schutzwürdiger Bebauung von Störfallbetrieben und von Störfallbetrieben zu dieser nach dem EuGH-Urteil
* Die maßgeblichen Kriterien für die Abstandsberücksichtigung
* Kein absolutes Verschlechterungsgebot
* Die Auswirkung des Bestandschutzes und die nachträgliche Anordnung § 17 BimschG

Mehr Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter <a href="http://www.hdt-essen.de/W-H160-11-007-3" title="www.hdt-essen.de/W-H160-11-007-3">www.hdt-essen.de/W-H160-11-007-3</a>

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch unsere Veranstaltung Spezialseminar zur Auffrischung des Umweltrechts für Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte am 11. und 12. März 2014.

Weitere Veranstaltungen des Hauses der Technik in Bremerhaven findet man unter <a href="http://www.hdt-nord.de." title="www.hdt-nord.de.">www.hdt-nord.de.</a>
Lärmschutz Immission Bestandschutz Recht

Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1 45127 Essen

Pressekontakt
http://www.hdt-essen.de
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1 45127 Essen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Kai Brommann
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.04.2025 | Tierheimat GmbH & Co. KG
Tierheimat.de: Mehr als nur eine Vermittlungsplattform
23.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Kinder, Küche, Krankenhaus: Gefahren vermeiden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 69
PM gesamt: 425.005
PM aufgerufen: 72.043.336