Pressemitteilung von Soeren Eisenschmidt

Fernstudium.com bringt BAföG Ratgeber


21.11.2013 / ID: 146616
Familie, Kinder & Zuhause

(NL/6111877904) Das Bundesausbildungsförderungsgesetzt (BAföG) regelt die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten in Deutschland. Seit der Einführung Anfang der 70er Jahre hat sich am BAföG viel geändert. Heute muss es beispielsweise zurückgezahlt werden. Fernstudium.com liefert mit dem BAföG-Ratgeber einen kostenlosen Überblick.

Mit dem Ratgeber sollen Studenten und Schüler einen Überblick über aktuelle Förderungsmöglichkeiten fürs Studium erhalten. Dabei war es mir sehr wichtig die Fakten leicht verständlich in Schrift zu setzen. So Mario Schröder, Autor des BAföG-Ratgebers. Die über das Bundesausbildungsförderungsgesetzt (kurz BAföG) geregelten Zuschüsse machen Studieren für viele Menschen in Deutschland möglich. In den ersten Jahren nach Aufkommen des Bafögs mussten Schüler und Studenten die finanziellen Zuschüsse nicht zurückzahlen. Es handelte sich um einen Vollzuschuss. Heute ist das anders.

Heute berechnet sich auch die Höhe des Zuschusses nicht mehr einfach am Einkommen der Eltern des Studierenden. Es zählt das eigene Einkommen, das der Ehepartner und jeder andere Cent im Haushalt. Der Ratgeber gibt angehenden Studierenden einen guten Überblick. Er ist kostenlos als PDF auf <a href="http://www.fernstudium.com/bafog/" title="http://www.fernstudium.com/bafog/">http://www.fernstudium.com/bafog/</a> zu finden.

Wussten Sie schon?

Studenten in der Schwangerschaft und während der Erziehung von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erhalten beim BAföG weitere Zuschüsse. Für das erste Kind werden laut Gesetz mindestens 113 Euro monatlich als Zuschuss gezahlt. Jedes weitere Kind führt zu einem Zuschuss in Höhe von 85 Euro monatlich. Diese Zuschüsse muss die Studierende nicht zurückzahlen.

Leben Studenten beim Bezug von BAföG in einer Partnerschaft kann das Paar selbst entscheiden an welchen Elternteil der Zuschuss gezahlt wird. Weiter wird Studierenden mit Kindern eine Förderungsverlängerung fürs BAföG zugesprochen sofern die Erziehung oder Schwangerschaft maßgeblich am zeitlichen Vorankommen im Studium hindert.

Diese und viele weitere Informationen entnehmen Sie dem Fernstudium-Portal <a href="http://www.fernstudium.com" title="http://www.fernstudium.com">http://www.fernstudium.com</a> sowie dem BAföG-Ratgeber.
Fernstudium Studium Bafög Förderung Geld

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