Betreuungsgeld findet Anklang
13.01.2014 / ID: 152457
Familie, Kinder & Zuhause
Wer bekommt"s?
Betreuungsgeld steht all denjenigen Eltern zu, die ihre unter dreijährigen Kinder privat - und nicht in der KiTa oder bei der öffentlich geförderten Tagesmutter - betreut wissen wollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Eltern auch selbst zu Hause bleiben müssen, wissen die ARAG Experten. Wer sein Kind durch die Großeltern, Bekannte, Au-Pairs oder eine private Tagesmutter betreuen lässt, erhält ebenfalls Geld. Berücksichtigung finden allerdings erst die Kinder, die ab dem Stichtag 1. August 2012 geboren sind. Hier liegen auch die Hauptgründe für die bisherigen Ablehnungen. Für früher geborene Kinder gibt es kein Geld. Einsprüche gegen diese Regelung sind bislang alle abgelehnt worden, auch den ersten Klagen vor den Sozialgerichten sprechen Experten keine Aussicht auf Erfolg zu.
Wie viel Geld gibt es?
Ab dem 1. August 2013 beträgt das Betreuungsgeld 100 Euro, ab dem 1. August 2014 gibt es dann 150 Euro im Monat. Beantragt werden kann das Geld für jedes unter dreijährige Kind im Haushalt, das nicht öffentlich betreut wird. Das gilt auch für Zwillinge oder Geschwisterkinder.
Wo muss man den Antrag stellen?
Wie jede andere staatliche Leistung muss auch das Betreuungsgeld beantragt werden. Die zuständige Stelle ist die Elterngeldkasse der jeweiligen Kommune. Kurios dabei ist, dass sich zumindest in Nordrhein Westfalen Landesbeschäftigte weigern können, die Anträge zu bearbeiten, da die Frage der Zuständigkeit nicht ausreichend geklärt ist. Für Antragsteller sind dadurch jedoch bislang keine Nachteile entstanden.
Sinn und Unsinn
Ziel des Betreuungsgeldes ist es, jungen Familien möglichst viel Wahlfreiheit in ihrer Lebensplanung zu lassen. Ob dies jedoch tatsächlich durch die Bereitstellung von 100 Euro der Fall ist, bleibt fraglich. Derjenige, der aus finanziellen Gründen gezwungen ist, früh nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten zu gehen, wird das mögliche Defizit nicht mit diesem Betrag ausgleichen können. Demnach ist es hauptsächlich ein Zubrot für Frauen, die es sich ohnehin leisten können und wollen, zu Hause zu bleiben. Einschlägigen Berichten zufolge werden jedoch gerade Hartz-IV-Bezieher aufgefordert, die Gelder zu beantragen. Doch das lohnt sich nicht, es schönt lediglich die Statistik: Laut ARAG Experten handelt es sich hierbei lediglich um eine Umverteilung der Gelder. Schließlich wird das Betreuungsgeld auf den Arbeitslosengeld-II-Bezug angerechnet.
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen
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