Pressemitteilung von Anja Kassubek

Die erste gemeinsame Wohnung: Auch die Versicherungen sollten zusammenziehen


Familie, Kinder & Zuhause

Wiesbaden, 26. Mai 2011. Wohnungssuche, Renovieren, Umzug: Paare, die zusammenziehen, haben viel zu organisieren - und zu klären. "Es ist zwar nicht besonders romantisch, die Versicherungsverträge zu überprüfen. Aber wer sich nicht um dieses Thema kümmert, verschenkt unter Umständen Geld und gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz", sagt Manuela Alt, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung.

Um Doppelversicherungen zu vermeiden, macht die Zusammenlegung bei vielen Policen Sinn. Dazu gehören beispielsweise die Haftpflicht-, die Hausrat- und die Rechtsschutzversicherung. "Dabei müssen die Partner prüfen, wer in welchen Vertrag einsteigt und welcher aufgelöst werden kann - oft ist das der jüngere Vertrag", so R+V-Expertin Alt.

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung übernimmt nach der Zusammenlegung in der Regel keine Schäden mehr, die der Lebenspartner verursacht hat. Und die Hausratversicherung muss auf jeden Fall über die neue Adresse und die Wohnungsgröße informiert werden. "Die Wohnfläche muss korrekt angegeben sein. Sonst wird ein Schaden unter Umständen nur teilweise beglichen", erklärt Manuela Alt.

Anders sieht es bei Versicherungen aus, die direkt auf die beiden Personen zugeschnitten sind: Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherungen bleiben zum Beispiel unverändert bestehen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Den Mietvertrag sollten immer beide unterschreiben. Nur so haben sie dieselben Rechte gegenüber dem Vermieter - aber auch die gleichen Pflichten, etwa die Übernahme der Miete.
- Bei einer Lebensversicherung prüfen, wer als Begünstigter genannt ist und bei Bedarf ändern. Nur so gehen die Leistungen an die richtige Person.
- Für Paare, die nicht verheiratet sind, gilt das Eherecht nicht. Das bedeutet: Sie müssen Dinge festlegen, die sich bei verheirateten Paaren automatisch ergeben. Beispielsweise hat der Partner im Krankenhaus grundsätzlich keinen Anspruch auf Informationen. Hier ist eine Vollmacht sinnvoll.

Gerüst vorm Haus oder Beruf gewechselt: Versicherung informieren
Wer sein Haus für Malerarbeiten einrüsten lässt, freut sich vor allem auf den neuen Anstrich. Doch die Freude kann schnell vergehen, wenn Einbrecher das Gerüst als Einstieg in die Wohnung nutzen. Im schlimmsten Fall bleibt der Geschädigte dann trotz Hausratversicherung auf den Kosten sitzen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Grund: Durch das Gerüst ändert sich die Gefahrenlage der Wohnung. Wenn Wohnungseigentümer oder Mieter dies nicht der Versicherung melden, riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Mehr Informationen dazu unter
http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20060302gefahrerhoehung.jsp
oder
http://ao-url.de/244d39

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