Pflichten nach einem Todesfall
10.06.2014
Familie, Kinder & Zuhause
Für Angehörige ist der Verlust eines geliebten Menschen immer eine leidvolle Erfahrung. Trotz ihrer Trauer und oft auch noch unter dem Eindruck des ersten Schocks müssen sich Verwandte oder Partner sehr schnell mit vielen Formalitäten auseinandersetzen. Reinhard Hacker, Versicherungsexperte bei den ERGO Direkt Versicherungen, weiß aus Erfahrung, was auf Angehörige im Sterbefall zukommt. Er benennt die wichtigsten ersten Schritte und zeigt auf, warum die Vorsorge für den eigenen Tod für die Hinterbliebenen eine große Hilfe sein kann.
Welche ersten Schritte müssen Angehörige im Todesfall unternehmen?
Ist der Angehörige zu Hause verstorben, sollten die Hinterbliebenen zunächst den Notarzt oder Hausarzt des Verstorbenen informieren. Der Arzt diagnostiziert den Tod und stellt einen Totenschein aus. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Heim ein, übernimmt deren Verwaltung die notwendigen Formalitäten. Wichtig für alle nachfolgenden Schritte ist dann die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt. Dafür benötigt die Behörde verschiedene Unterlagen des Verstorbenen: Neben dem Totenschein müssen der Reisepass oder Personalausweis, die Geburtsurkunde für Ledige, die Heiratsurkunde für Verheiratete und bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil vorliegen. Neben dem nächsten Umfeld des Verstorbenen, wie Familie, Freunde und Nachbarn, müssen jetzt auch Arbeitgeber, Behörden, Banken, Versicherungen und Vereine über den Sterbefall informiert werden. Dabei können die Angehörigen bereits die Kündigung von Versicherungspolicen, Mietverträgen, Bankkonten, Abonnements und Mitgliedschaften veranlassen. Zudem sollten die Hinterbliebenen jetzt auch die Beerdigung organisieren.
Was müssen Hinterbliebene rund um die Organisation der Beerdigung wissen?
Bestattungsunternehmen helfen dabei, den letzten Weg zu gestalten. Hat der Verstorbene im Vorfeld Wünsche zur Bestattungsform festgelegt, sollten die Angehörigen den Bestattungsunternehmer darüber informieren. Wichtig: Art, Ort und Zeitpunkt der Beisetzung. Dazu kommt die Ausgestaltung der Trauerfeier: Soll die Trauergemeinde beispielsweise zu einem anschließenden, gemeinsamen Essen zusammenkommen? Stehen die Daten der Beerdigung fest, können die Hinterbliebenen Trauerkarten und -anzeige in Auftrag geben. Hat der Verstorbene eine Sterbegeldpolice abgeschlossen, empfiehlt es sich, auch den Versicherer zeitnah über den Todesfall zu informieren.
Die Kosten für eine Beerdigung sind doch mit Sicherheit überschaubar. Warum sollte man dafür vorsorgen?
Die Kosten für einen Todesfall werden leider oft unterschätzt: Bereits eine einfache Bestattung kann für die Hinterbliebenen eine ernsthafte finanzielle Belastung sein. Auch hier summieren sich die Kosten für Grabanlage, Sarg, Blumenschmuck, Sargträger sowie Kirchengebühren schnell auf rund 5.000 bis 7.000 Euro. Nicht jede Familie kann so viel Geld ohne weiteres aufbringen. Was viele Hinterbliebene nicht wissen: Weder der Staat noch die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten! Die Angehörigen bleiben damit, wie auch häufig mit ihrem Kummer, allein. Die Ausgabe auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, ist ausgeschlossen - und für nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder gibt es zudem kein Pardon: Sie sind in der Bestattungspflicht und müssen die Kosten übernehmen. Hat der oder die Verstorbene zu Lebzeiten eine sogenannte Sterbegeldversicherung abgeschlossen, bietet sie den Hinterbliebenen in der schweren Stunde eine wertvolle finanzielle Entlastung. Auch im fortgeschrittenen Alter ist es möglich, eine Sterbegeldpolice abzuschließen. Manche Versicherer erbringen den vollen Versicherungsschutz im Todesfall bereits nach einer einjährigen Aufbauzeit. Übrigens: Wer bereits zu Lebzeiten eine bezugsberechtigte Person bestimmt, vereinfacht und beschleunigt dadurch die Bearbeitung durch den Versicherer im Todesfall.
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