Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte
16.10.2014
Familie, Kinder & Zuhause
(NL/2852157156) Gewässerschutzbeauftragte sollen sich nach der Teilnahme an einem Grundlehrgang regelmäßig weiterbilden. Analog zum Bundesimmissionsschutzgesetz gilt: Spätestens alle 2 Jahre zum Fortbildungslehrgang! Mit dem WHG 2010 und dem neuen KrWG ergibt sich diesmal ein idealer Zeitpunkt für die Fortbildung.
Die Fortbildung des HDT Nord in Bremerhaven unter der Leitung von Rechtsanwalt Harald Mengler, am 11. und 12. November 2014, richtet sich an Gewässerschutz-, Umweltschutz-, Immissionsschutz- und Abfallbeauftragte; Planer und Errichter von Abwasserbehandlungsanlagen; Mitarbeiter von Wasserbehörden und Wasserverbänden und Rechtsabteilungen.
Dieser Intensivlehrgang bringt das Wissen der Betriebsbeauftragten auf den neuesten Stand. Es werden alle wichtigen Neuerungen des Wasserhaushaltsgesetzes 2010 dargestellt. Mit beispielhaften Fällen aus der aktuellen Rechtssprechung wird der Praxisbezug verdeutlicht. Ein Thema ist die Lagerung von Betriebsstoffen und Abfällen als unechte Gewässerbenutzung § 9 Abs. 2 WHG.
Inhalt
Die Schwerpunkte des Wasserhaushaltsgesetztes 2010. Die Anforderungen für Errichtung, Änderung und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen Die Direkt- und Indirekteinleitung von Abwässern und die Erlaubniserteilung Die Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Lagerung von Betriebsstoffen und Abfällen Die zivil- und strafrechtliche Haftung von Gewässerschutzbeauftragten und die immissionsschutzrechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zum Gewässerbenutzer durch das WHG.
Mehr Informationen zum Seminar, die Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Veranstaltungen findet man unter <a href="http://www.hdt-nord.de" title="www.hdt-nord.de">www.hdt-nord.de</a>
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1 45127 Essen
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