"Farblose" Rauchmelder retten Leben
17.06.2011
Familie, Kinder & Zuhause
Mehr als 200.000 Mal brennt es in deutschen Häusern und Wohnungen pro Jahr. Die größte Gefahr dabei ist meist der entstehende Qualm. "Zwei Atemzüge reichen, um das Bewusstsein zu verlieren und eine Selbstrettung unmöglich zu machen. Deshalb ist ein funktionstüchtiger Rauchmelder lebenswichtig", so R+V-Experte Torge Brüning. Die Funktionsweise der Geräte: Sind zu viele Rauchpartikel in der Luft, schlagen sie Alarm. Wenn allerdings Farbe wichtige Öffnungen verschließt, reagieren die Rauchmelder im schlimmsten Fall nicht mehr.
Rauchmelderpflicht in vielen Bundesländern
In vielen Bundesländern sind Rauchmelder inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. Wer nicht von dieser Pflicht betroffen ist, sollte sich jedoch trotzdem schützen: mit mindestens einem Gerät an zentraler Stelle. Ein weiteres im Schlaf- und Kinderzimmer erhöht die Sicherheit. Aber: In Küche, Bad und sehr staubigen Räumen kann es schnell zu Fehlalarmen kommen. Deshalb sind Rauchmelder hier nicht unbedingt sinnvoll.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Alle drei bis sechs Monate oder nach längerer Abwesenheit sollten Verbraucher überprüfen, ob ihre Rauchmelder noch funktionieren. Dafür haben die Geräte einen Testknopf.
- Rauchmelder regelmäßig reinigen, damit die Lüftungsschlitze nicht verstopfen.
- Da heißer Rauch nach oben steigt, die Geräte an der Decke montieren. Der Abstand zur Wand sollte dabei mindestens 60 Zentimeter betragen.
- Der Alarm muss so laut sein, dass ihn jeder im Schlaf hören kann. Im Zweifelsfall lieber ein Gerät mehr montieren.
- Bei sehr großen Wohnungen oder mehreren Etagen sind Rauchmelder sinnvoll, die sich per Kabel oder Funk miteinander verbinden lassen. Wenn einer anschlägt, ertönt das Warnsignal auch bei allen anderen.
Unterschätzte "Feuerteufel": Defekte Haushaltsgeräte sind brandgefährlich
Ein kleiner Riss im Elektrokabel, ein altes Bügeleisen, eine poröse Kühlschrankdichtung: Solche "Kleinigkeiten" sind eine große Brandgefahr in vielen Haushalten - werden aber oft unterschätzt. Dabei können Verbraucher gerade bei technischen Geräten gut vorbeugen und Gefahren dadurch eindämmen oder sogar komplett ausschließen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Weitere Informationen dazu unter
http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20091130-schadenverhuetung.jsp
oder
http://ao-url.de/cc38ac
Weitere Themen rund um Haus und Wohnung unter
http://www.infocenter.ruv.de
Rauchmelder: in vielen Bundesländern Pflicht
Bremen
seit 2010 für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure von Neu-, Um- und Bestandsbauten Übergangsfrist für vorhandene Wohnungen bis 31.12.2015
Hamburg
seit 2006 für Flure (als Rettungsweg), Schlaf- und Kinderzimmer von Neu-, Um- und Bestandsbauten
Hessen
seit 2005 (Änderungen 2011) für Flure (als Rettungsweg), Schlaf- und Kinderzimmer von Neu-, Um- und Bestandsbauten Übergangsfrist für vorhandene Wohnungen bis 31.12.2014
Mecklenburg-Vorpommern
seit 2006 für Flure (als Rettungsweg), Schlaf- und Kinderzimmer von Neu-, Um- und Bestandsbauten
Rheinland-Pfalz
seit 2003 für Flure (als Rettungsweg), Schlaf- und Kinderzimmer von Neu-, Um- und Bestandsbauten Übergangsfrist für vorhandene Wohnungen bis Juli 2012
Saarland
seit 2004 für Flure (als Rettungsweg), Schlaf- und Kinderzimmer von Neu- und Umbauten
Sachsen-Anhalt
seit 2009 für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure von Neu-, Um- und Bestandsbauten Übergangsfrist für vorhandene Wohnungen bis 31.12.2015
Schleswig-Holstein
seit 2005 (Änderung 2008) für Flure (als Rettungsweg), Schlaf- und Kinderzimmer von Neu-, Um- und Bestandsbauten
Thüringen
seit 2008 für Flure (als Rettungsweg), Schlaf- und Kinderzimmer von Neu- und Umbauten
Keine Gesetzgebung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen
Quelle: Forum Brandrauchprävention / http://www.rauchmelder-lebensretter.de , Juni 2011
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Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden
Pressekontakt
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Schaberweg 23 61348 Bad Homburg
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