Brandschutzbeauftragter wird auch für Möbelhäuser gefordert!
21.08.2015 / ID: 203212
Familie, Kinder & Zuhause
(NL/1108019878) Nach der Muster-Industrie-Baurichtlinie MIndBauRL und der Verkaufsstättenverordnung VkVO ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in der Regel auch für Möbelhäuser verpflichtend.
Üblicherweise wird ein Brandschutzbeauftragter von der Behörde, der Feuerwehr oder aber auch dem Brandversicherer gefordert. Der Arbeitgeber hat demnach einen
Brandschutzbeauftragten zu bestellen, da dies für das betreffende Unternehmen eine sehr wichtige betriebliche Maßnahme darstellt. Der Arbeitgeber beauftragt schriftlich eine Person, die dazu aber eigens geschult werden muss. Zwingend notwendig ist dabei ein 64-Unterrichtsstunden-Lehrang nach der Richtlinie vfdb 12-09-01 : 2014-08(03).
Nach der Muster-Industrie-Baurichtlinie MIndBauRL und der Verkaufsstättenverordnung VkVO ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in der Regel auch für Möbelhäuser verpflichtend.
Das Haus der Technik bietet den passenden Lehrgang dazu an.
Hier die nächsten Termine:
31. August - 05. September 2015 in Timmendorfer Strand
21. - 29. August 2015 in Essen
12. - 20. Oktober 2015 in München
09. - 17. November 2015 in Berlin
Alle Infos dazu auch unter: <a href="http://www.brandschutzbeauftragter.de" title="www.brandschutzbeauftragter.de">www.brandschutzbeauftragter.de</a>
Pressekontakt
Haus der Technik e.V.
Dipl.-Ing. Kai Brommann
Hollestraße 1, 45127 Essen
Tel. 0201 18 03 251, Fax. 0201 18 03 269
E.Mail: k.brommann@hdt-essen.de
Internet: <a href="http://www.hdt-essen.de" title="www.hdt-essen.de">www.hdt-essen.de</a>
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1 45127 Essen
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