Mit Hochspannung in die neue Wohnung: Einfach Sparen bei Strom und Gas
12.07.2011
Familie, Kinder & Zuhause
Berlin, den 12. Juli 2011. Ein Umzug erfordert äußerstes Planungsgeschick: Neben der Koordination des Möbeltransports, der Renovierung der neuen und der alten vier Wände sowie der Ummeldung bei Post und Meldeamt, gilt es, auch die Versorgung mit Strom und Gas in der neuen Wohnung vorzubereiten. Damit der Mieter hierbei nicht mehr zahlt, als bei seinem Verbrauch nötig, hat kautionsfrei.de, der Spezialist für bargeldlose Mietkautionen (www.kautionsfrei.de), die wichtigsten Tipps und Tricks im Umgang mit Strom- und Gasanbietern zusammengestellt.
Zeit ist Geld:
Sobald die Traumwohnung gefunden ist, sollte auch die Versorgung mit Strom und Gas in Angriff genommen werden. Je eher die aktuellen Anbieter über den Umzug und die neue Adresse informiert werden, desto früher können sie mit der Ab- und Anmeldung beginnen. Auf diese Weise läuft der Mieter nicht Gefahr, in der neuen Wohnung zunächst bei den Grundversorgern oder den Anbietern des Vormieters angemeldet zu werden und hier mitunter mehr zu zahlen, als beim präferierten Dienst. Im schlimmsten Fall muss der Mieter bei verspäteter Ummeldung mit einer Doppelzahlung für zwei Anbieter rechnen.
Der Vergleich macht"s:
Nicht immer sind die aktuellen Anbieter auch die günstigste Wahl für die neue Wohnung. Je nach Größe, Isolierung und Region der zukünftigen Bleibe, kann sich der Verbrauch beziehungsweise der Energie-Preis deutlich vom bisherigen unterscheiden. Der Vergleich unterschiedlicher Anbieter ist deshalb Pflicht. Aber Achtung: Auch hier gilt es, sich frühzeitig zu informieren. Gasanbieter benötigen bis zu acht Wochen für die Umstellung, der Wechsel des Stromanbieters nimmt im Schnitt zwischen vier und acht Wochen in Anspruch.
Zählerstände sind bares Geld wert:
Wer bei der Endabrechnung nicht unnötig tief in die Tasche greifen möchte, sollte beim Auszug noch einen Blick auf die Zählerstände in der alten Wohnung werfen. Hat man diese nicht parat, stellen die Versorger zunächst eine Schätzung des Verbrauchs an, die in den meisten Fällen höher ist, als der eigentliche Verbrauch. Die überschüssige Zahlung erhält der Mieter zwar zu einem späteren Zeitpunkt zurück, sie fehlt jedoch in der Umzugsphase, wo häufig jeder Cent zählt. Auch in der neuen Wohnung gilt es, die Zählerstände beim Einzug zu notieren. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Energie, die während des Leerstands verbraucht wurde auf die eigene Rechnung gesetzt wird.
Bei Anruf sparen:
Meldet man sich mit der neuen Wohnung bei den Versorgern an, gehen diese zunächst vom Verbrauch der Vormieter oder einer Schätzung aus. Hat in der Traumwohnung zuvor eine vierköpfige Familie gelebt, kann dies für einen Single- oder Pärchenhaushalt im Abschlag sehr teuer werden bis der wirkliche Verbrauch ermittelt wird. Ebenso ungünstig verhält es sich, wenn nach wenigen Bewohnern eine größere Mietpartei in die Wohnung zieht. Diese spart zwar zunächst am Abschlag, muss jedoch mit enormen Nachzahlungen rechnen. Wer deshalb direkt nur den monatlichen Beitrag zahlen möchte, der auch dem jeweiligen Verbrauch entspricht, ruft vor dem Einzug bei den gewählten Strom- und Gasanbietern an und weist sie auf den bisherigen Verbrauch hin. In den meisten Fällen nehmen die Anbieter diese Angaben auf und berechnen ab dem ersten Monat einen passenden Abschlag.
Übrigens: Menschen aus dem Rheinland haben beim Umzug einen doppelten Vorteil. Durch die Kooperation von kautionsfrei.de mit dem regionalen Versorger RheinEnergie express können Mieter ab sofort nicht mehr nur bei Strom und Gas durch günstige Tarife sparen, sondern direkt auf der Website des Anbieters außerdem ihre persönliche Kautionsbürgschaft abschließen (https://www.rheinenergie-express.de/kautionsfrei/). Auf diese Weise ist die Energieversorgung in der neuen Wohnung gesichert und das Geld für die Mietkaution, das sonst ungenutzt und häufig schlecht verzinst auf dem Konto des Vermieters festgesetzt wäre, kann in wichtige Anschaffungen für die neue Traumwohnung investiert werden. Fortan zahlt der Mieter lediglich 5,25 Prozent der Kautionssumme und bleibt damit finanziell flexibel.
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