Sorgerecht: Bestechung der Betreuerin? | Fall der Aaden Detektei Hamburg
13.11.2015
Familie, Kinder & Zuhause
Betreuerwechsel führt zu Sorgerechtsänderung
Da Frau Berger (alle Namen geändert) als Heranwachsende auf die falsche Bahn geraten und in eine Drogenabhängigkeit gerutscht war, die psychische Schäden bei ihr verursacht hatte, stand sie auf Anordnung des Gerichts seither unter der Aufsicht wechselnder Betreuer. Als sie die Aaden Detektive Hamburg vor einiger Zeit kontaktierte, war sie bereits Ende 20, wurde allerdings die Betreuung nach zwei Rückfällen in ihren frühen 20ern einfach nicht los, obwohl sie seit über sechs Jahren keinerlei Berührungspunkte mehr mit Drogen gehabt hatte und sich psychisch nach eigener Aussage "relativ gesund" fühlte.
Der Grund, weshalb Frau Berger unsere Privatdetektive in Hamburg aufsuchte, lag darin, dass sie sich seit einigen Monaten, genauer seitdem sie eine neue Betreuerin zugewiesen bekommen hatte, mit großen Problemen konfrontiert sah, ihre Tochter zu sehen. Der Vater dieser Tochter war ein wohlhabender Unternehmer, von dem sich Frau Berger wegen dessen diverser Frauengeschichten schon vor Jahren getrennt hatte. Bisher hatte das Sorgerecht vordergründig bei Frau Berger gelegen, was ihrem Ex-Lebensgefährten stets ein Dorn im Auge gewesen war. Immer wieder stellte er deshalb Bemühungen an, die Sorgerechtsregelung zu seinen Gunsten abändern zu lassen. Mit diesem Vorhaben war er stets auf taube Ohren gestoßen – bis zum letzten Betreuerwechsel. Von da an wurden dem Gericht regelmäßig vernichtende Beurteilungen über den Umgang Frau Bergers mit ihrer Tochter vorgelegt und folglich erhielt der Kindesvater das vollständige Sorgerecht, während Frau Berger nur noch ein sehr eingeschränktes Umgangsrecht zugestanden wurde. Da die Mutter hier eine Art Verschwörung gegen ihre Person vermutete, wandte sie sich vertrauensvoll an die Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg.
Überprüfung der Klientin vor Auftragsannahme
Ehrlicherweise müssen wir eingestehen, dass wir schon häufig schlechte Erfahrungen mit Interessenten und Auftraggebern gemacht haben, die nachweislich unter psychischen Problemen litten und Vermutungen wie "Verschwörung", "Stalking" oder "Abhörwanzen in meiner Wohnung" äußerten. In zwei von drei dieser Fälle, in denen unsere Detektive in Hamburg den Auftrag annehmen und tatsächlich ermitteln, stellt sich direkt oder indirekt heraus, dass die Ursache für die Befürchtungen des psychisch kranken Auftraggebers in ihm selbst liegt und nicht durch andere Personen verursacht wird.
So kam es beispielsweise schon zu einer Situation, in der die Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg einen Raum im Haus eines dieser Auftraggeber vollständig und für einen festgelegten Zeitraum permanent videoüberwacht hatte. Obwohl auf dem durchgängigen Videomaterial keine andere Person zu sehen war als der Auftraggeber selbst, ließ dieser sich im Nachhinein auf Gedeih und Verderb nicht davon überzeugen, dass niemand außer ihm den Raum betreten hatte. Die Folge war ein absurder Streit zwischen der Aaden Detektei Hamburg als Auftragnehmer und dem Klienten, in dem alle Argumente auf unserer Seite lagen, wir am Ende aber dennoch nichts als Ärger hatten.
Aufgrund dieses Erfahrungsschatzes werden unsere Ermittler sehr schnell hellhörig, wenn potenzielle Klienten von psychischen Erkrankungen sprechen. Bevor wir einen solchen Auftrag also annehmen, recherchieren wir den Hintergrund des Interessenten und prüfen den Wahrheitsgehalt uns gegenüber getätigter Behauptungen. Im Falle von Frau Berger gab es keine Auffälligkeiten in Form von Widersprüchen, konstruiert wirkenden Schilderungen oder auch falschen Informationen, weshalb unsere Detektive aus Hamburg den Auftrag annahmen.
Tatverdacht: Bestechung der Betreuerin
Bei einem zweiten Treffen mit der Auftraggeberin der Aaden Detektei Hamburg, schilderte uns Frau Berger den Sachverhalt noch ausführlicher und bekundete mehrfach, dass sie nicht mehr weiter wisse und sich ungerecht behandelt fühle. Die Berichte der Betreuerin seien "erstunken und erlogen". Als unsere Hamburger Privatdetektive fragten, aus welchem Grund, aus welchem Motiv heraus die Betreuerin lügen sollte, erwiderte die Klientin: "Das weiß ich nicht mit Sicherheit – dafür engagiere ich ja Sie." Punkt für Frau Berger. "Mein Ex-Freund ist sehr wohlhabend", fügte sie mit einem bitteren Augenzwinkern hinzu, "wer weiß, ob es da nicht Absprachen unter Hand zwischen ihm und der Frau ... gibt." Der Tatverdacht lautete also Bestechung.
Wie erfolgt die Übergabe der Bestechungsgelder?
Wie sollten unsere Detektive aus Hamburg etwaige "Schmiergeld"-Übergaben beweisen? Die Täter würden wohl kaum so dumm sein, dies auf offener Straße zu tun. Möglichkeiten, Bestechungsgelder unauffällig zu übergeben, existieren viele. Beispielsweise könnte man einen Mittelsmann nutzen. Das hätte allerdings erstens den Nachteil, dass man eine dritte Person in diese illegalen Vorgänge involvieren müsste (Stichwort: Mitwisser), und zweitens würde sich diese Person die Handlungen womöglich vergüten lassen und somit zusätzliche Kosten verursachen (Bote). Ein weiterer Weg wäre ein Schließfach, in dem der Kindesvater Geld deponiert, das zu einem späteren Zeitpunkt von der Betreuerin abgeholt wird. Somit käme es ebenfalls zu keinem direkten Kontakt zwischen beiden, allerdings ließe sich durch Observationen beider Personen die direkte Verbindung nachweisen. Die Detektiv-Kosten hierfür wiederum drohten auszuufern, da sich die Zeitpunkte der Hinterlegung und Abholung des Geldes kaum eingrenzen ließen.
Eine dritte von vielen weiteren Möglichkeiten, die die Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg hier nicht alle benennen möchte und kann (der Fantasie Krimineller sind schließlich keine Grenzen gesetzt), liegt in einem Treffen zwischen Zahlendem und Bestochener an einem diskreten Ort, an dem eine Übergabe nicht durch Dritte zu beobachten ist. Am indiskretesten wäre hierbei die Wohnadresse einer der beteiligten Personen. Hingegen könnte bspw. ein Zimmer in einem großen Hotel bereits für die nötige Deckung sorgen, da es Beobachtern kaum möglich wäre, diskret beiden Personen über einen Hotelflur zu einem bestimmten Zimmer zu folgen und dies auch noch zu dokumentieren. Das Entdeckungsrisiko wäre für die Observanten viel zu groß.
Einsatzplanung der Aaden Detektive Hamburg
Mit diesen Gedankenspielen im Kopf, die noch viel weiter gingen, als wir es an dieser Stelle einigermaßen prägnant beschreiben wollen, diskutierten unsere Privatdetektive aus Hamburg also die Vorgehensweise im vorwiegenden Fall. Wir kamen mit Frau Berger dahingehend überein, dass zunächst der Kindesvater observiert werden sollte. Einerseits würde man ihn so (hoffentlich) bei etwaigen Geldübergaben an die Betreuerin beobachten können, und andererseits war es denkbar, dass sich aus der Beobachtung des Umgangs des Vaters mit der Tochter interessante Erkenntnisse für weitere Verhandlungen zur Sorgerechtsbestimmung gewinnen ließen.
Teil 2 dieser Fallschilderung
In Teil 2 erfahren Sie, wie dieser Fall ausgegangen ist. In Kürze geht es damit weiter.
Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.
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