Pressemitteilung von Patrick Konrad

Diese 8 Versicherungen sind absolut unnütz


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Nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bestanden in Deutschland im Jahre 2005 430 Millionen Versicherungsverträge. Ein großer Teil dieser Versicherungen bringt jedoch nur den Versicherungen Geld - die Versicherten sehen wenig von der Leistung. Das Onlineportal http://www.tariftipp.org hat die wichtigsten Versicherungen durchleuchtet und eine Liste von 8 Versicherungen erstellt, die weit verbreitet, jedoch unnötig sind.

1) Handyversicherung: Die weit verbreitete Handy-oder Elektronikversicherung ist definitiv nicht existenzbedrohend und zahlt auch in den meisten Fällen nur den Zeitwert abzüglich Selbstbeteiligung. Die Erstattung im Schadenfall ist entsprechend gering.

2) Brillenversicherung: Die Versicherung sichert einen wichtigen Grund nicht ab - den Verlust der Brille. Außerdem werden nur einfache Gestelle und Gläser gestellt - wer Wert auf mehr Qualität legt, erhält nur einen sehr kleinen Zuschuss.

3) Sterbegeldversicherung: Da der Versicherungsfall bei jedem eintreten wird, muss der Versicherte einen hohen Risikoschutzanteil zahlen. Die Abschlussprämie ist in der Regel schon so hoch, dass es sinnvoller ist, das Geld auf ein Sparbuch zu legen und den Hinterbliebenen zu vererben.

4) Glasbruchversicherung: Eine gebrochene Scheibe ist nicht teuer, daher macht die Versicherung nur bei einem Wintergarten mit großflächigem Glas wirklich Sinn. Die Versicherungsprämien sind außerdem häufig sehr hoch.

5) Krankenhaustagegeld: Wer als Angestellter ins Krankenhaus eingewiesen wird, erhält vom Arbeitgeber 6 Wochen lang Lohnfortzahlung und danach Krankengeld durch die Krankenkasse. Die Versicherung bringt in der Praxis nur sehr wenig. Besser ist ein Krankentagegeld, dass allein schon bei Krankheit greift, ohne Einweisung ins Krankenhaus.

6) Fahrradversicherung: Es ist günstiger, das Fahrrad über die Hausratversicherung mit zu versichern. Eine separate Fahrradversicherung kann schnell sehr teuer werden, speziell wenn es sich um ein hochwertiges Fahrrad handelt.

7) Reisegepäckversicherungen: Diese Versicherung wird häufig im Bundle mit anderen Reiseversicherungen angeboten. Von solchen Paketen ist abzuraten, da man so häufig einzelne Versicherungen mehrfach abschließt und bezahlt. Speziell die Reisegepäckversicherungen hat leider zahlreiche Ausschlüsse und eine Selbstbeteiligung. In Fällen von grober Fahrlässigkeit (z.B. Diebstahl einer Kamera aus dem Rucksack) haftet sie gar nicht.

8) Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung: Diese Versicherung übernimmt Stornokosten, wenn Braut, Bräutigam oder enge Angehörige schwer erkranken. Außerdem wenn die Wohnung der Brautleute durch Feuer so schwer beschädigt ist, dass eine Hochzeitsfeier nicht stattfinden kann. Zahlreiche Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen machen diese Versicherung geradezu sinnfrei.

"Wer seine Versicherungen selbst auf Sinnhaftigkeit prüfen möchte, muss einfach überlegen, ob ein Schadenfall im Zweifel existenzbedrohend sein könne oder nicht. Sofern dies nicht der Fall ist, wäre eine Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit unnötig." - so Geschäftsführer Patrick Konrad
Versicherung Versicherungen Verbraucher Verbraucherschutz

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