Pressemitteilung von Sabine Muth

"Reiseschutz für die Klassenfahrt" - Verbraucherfrage der Woche der ERV


Familie, Kinder & Zuhause

Stefanie H. aus Grafenau:
Meine Tochter geht demnächst auf Klassenfahrt. Benötigt sie dafür einen eigenen Reise-Versicherungsschutz oder regelt das die Schule?

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung):
Gehen Kinder auf eine von der Schule organisierte Klassenfahrt, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert sind dann Unfälle bei allen Tätigkeiten, die direkt mit der schulischen Veranstaltung in Verbindung stehen, etwa bei einer gemeinsamen Wanderung. Der Schutz gilt sogar für Fahrten ins europäische Ausland. Aber: Er ist nicht so umfangreich wie der Schutz durch eine private Reisekrankenversicherung. Diese greift auch im Fall einer Krankheit. Erkrankt ein Kind im Ausland, zum Beispiel an einer Blinddarmentzündung, springt die gesetzliche Krankenversicherung zwar ein. Sie übernimmt die dort häufig höheren Behandlungsgebühren jedoch meist nicht vollständig. Erkrankt ein Schüler bereits vor Reiseantritt und kann nicht mitfahren, ersetzt eine Reiserücktrittversicherung die trotzdem anfallenden Kosten. Wichtig zu wissen: Für Klassenfahrten gibt es spezielle Gruppenreiseversicherungen, die Leistungen wie Reiserücktritt oder Reisekrankenversicherung beinhalten - sogar das Lehrer-Ausfall-Risiko. Das bedeutet: Fällt der Lehrer wegen Krankheit aus und die Fahrt deshalb ins Wasser, bekommen die Eltern die Reisekosten erstattet. Vor dem geplanten Ausflug ist es daher ratsam, die Schule auf diese Versicherungsmöglichkeit anzusprechen.
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