Testament und Erbe
04.10.2018
Familie, Kinder & Zuhause
Frankfurt, 04. Oktober 2018 - Erbfolge, Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Erbquoten, Wertausgleich, Ehegattenerbrecht oder Unternehmertestament: Bei der Regelung des Nachlasses gilt es vieles zu beachten und oftmals entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht dem Willen und den Absichten des Erblassers. Das Testament bietet die Möglichkeit, den letzten Willen frei zu gestalten. Allerdings gibt es auch bei der Testamentserrichtung Vorgaben - sowohl was die formale Gestaltung als auch die Berücksichtigung z.B. von Pflichtteilsansprüchen betrifft. Eine neue Checkliste der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare hilft bei der Vorbereitung auf den Notar-Termin.
"Wenn kein Testament oder kein Erbvertrag gemacht wurde, tritt im Erbfall automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Vielen Mandanten ist aber gar nicht bewusst, wie diese tatsächlich aussieht", berichtet Notarin Sonja Reiff aus ihrer beruflichen Praxis. Sie empfiehlt daher, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und gibt hierzu in einem Fachartikel auf der Kanzlei-Homepage eine erste Übersicht ( https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/gesetzliches-erbrecht-und-ehegattenerbrecht/ ).
Das Testament muss die individuelle Situation entsprechend berücksichtigen. Im Gegensatz zum Erbvertrag kann ein Testament auch privathandschriftlich ohne notarielle Beglaubigung errichtet werden. Allerdings sei von einer eigenhändigen Erstellung meist abzuraten, betont Sonja Reiff: "Ist nämlich der Wortlaut des Testaments nicht eindeutig, so kann es zu Auslegungsschwierigkeiten und am Ende zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben und Nichtbedachten kommen. Aufgrund der Komplexität der Regelungsmöglichkeiten ist die Erstellung eines Testaments für einen juristischen Laien kaum rechtssicher möglich. Der Notar erforscht den Sachverhalt und regelt dann den Willen des Erblassers vollständig und rechtssicher."
Die Kosten für die Nachlassregelung mithilfe eines Notars relativieren sich zudem. Denn in der Regel ist kein Erbschein mehr nötig, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag bestehen. Hier reicht zum Erbnachweis dann das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus, selbst zur Umschreibung von Immobilien im Grundbuch.
Gerade bei der Nachlassregelung von Paaren und mit Auslandsberührung stellt der Erbvertrag eine interessante Alternative zum Testament dar. Zwar muss ein Erbvertrag zwingend vom Notar beurkundet werden, er kann aber nicht nur zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, sondern auch zwischen Lebensgefährten und sonstigen Personen getroffen werden. Der Erbvertrag ist zudem in der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) eindeutig geregelt, während viele Staaten ein gemeinschaftliches Testament nicht kennen.
In einem weiteren Fachartikel geht Sonja Reiff auf die Unterschiede zwischen gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag ausführlicher ein: https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/gemeinschaftliches-testament-oder-erbvertrag/
Checkliste Testament:
https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/downloads-checklisten/
Über die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare in Frankfurt
Als vereidigte Notare in Frankfurt am Main bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar in Deutschland für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Hierbei ist der Notar - im Gegensatz zum Rechtsanwalt - zur Unparteilichkeit gegenüber allen Vertragspartnern verpflichtet.
Nach deutschem Recht müssen viele Verträge im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht aufgrund ihrer weitreichenden Konsequenzen für die Beteiligten von einem Notar beurkundet werden. Notare beraten jedoch auch in Vertragsangelegenheiten, bei denen ihre Mitwirkung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wie beispielsweise bei der Errichtung eines rechtsgültigen Testaments und sorgen hier für Rechtssicherheit.
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