Pressemitteilung von Rechtsanwalt Swen Walentowski

Behinderung als Erwachsener aufgrund von Gendefekt - kein Anspruch auf Kindergeld


Familie, Kinder & Zuhause

München/Berlin (DAV). Tritt bei einem Erwachsenen eine Behinderung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahrs auf, gibt es keinen Anspruch auf Kindergeld (https://familienanwaelte-dav.de/de/). Das gilt auch dann, wenn die Behinderung auf einem angeborenen Gendefekt beruht.

Die 1968 geborene Frau leidet an einer Muskelerkrankung in Form der Myotonen Dystrophie Curschmann-Steinert. Die erblich bedingte Krankheit führt zu einer langsam fortschreitenden Abnahme der Muskelkraft. Es tritt Muskelsteifigkeit auf, etwa beim festen Zupacken. Unter ersten Symptomen litt die Frau bereits im Alter von etwa 14 Jahren. Diagnostiziert wurde die Krankheit erst 1998 durch eine gentechnische Untersuchung. In den folgenden Jahren verstärkten sich die Symptome, insbesondere die Muskelschwäche in den Beinen. Im Jahr 2005 wurde ein Grad der Behinderung von 50 und im Jahr 2009 von 100 festgestellt. Die Frau absolvierte trotzdem eine Berufsausbildung und war bis 2010 berufstätig. Ab Oktober 2011 erhielt sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Der Vater beantragte 2014, ihm für seine Tochter ab Januar 2010 Kindergeld zu gewähren. Dies lehnte die Familienkasse ab.

Kindergeldanspruch (https://familienanwaelte-dav.de/de/) bei Gendefekt: Entscheidend ist Beginn der Behinderung
Der Mann klagte und erzielte zunächst einen Teilerfolg: Das Finanzgericht gab der Klage für die Monate statt, in denen die Mittel zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs, die der Tochter zur Verfügung standen, nicht ausreichten.
Doch der Bundesfinanzhof (BFH) sah es dann so wie die Familienkasse. Die Behinderung sei nicht, wie es das Einkommensteuergesetz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) fordere, vor Vollendung des 27. Lebensjahrs eingetreten. Für die Frau galt aufgrund einer Übergangsregelung noch nicht die ab 2000 auf das 25. Lebensjahr abgesenkte Altersgrenze. In ihrem Fall war das 27. Lebensjahr maßgeblich.

Ein Mensch sei behindert, "wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist". Dagegen genüge es nicht, so der BFH, wenn vor Erreichen der Altersgrenze eine Behinderung zwar drohe, aber noch nicht eingetreten sei. Das Finanzgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass bereits der angeborene Gendefekt als solcher die Behinderung darstelle.

Die Richter verwiesen daher die Sache zurück an das Finanzgericht. Das müsse noch einmal prüfen, ob der Gendefekt bereits vor Erreichen der Altersgrenze zu Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen bei der Frau geführt habe.

Bundesfinanzhof am 27. November 2019 (AZ: III R 44/17)
Familie Kindergeld Kindergeldanspruch Klage Behinderung Familenkasse Muskelerkrankung DAV Anwaltverein Familienanwälte

http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin

Pressekontakt
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Rechtsanwalt Swen Walentowski
09.10.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Rückwirkendes Kindergeld nur für sechs Monate
25.06.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Unterhalt: Bemessung eines angemessenen Selbstbehalts
19.06.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Unterhalt: Bemessung eines angemessenen Selbstbehalts
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | KLUMPP Insektenschutz
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
21.11.2024 | Gütegemeinschaft Kerzen e. V.
Kerzen voll im Trend
21.11.2024 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Streit um Lebensmittelpunkt - Gericht muss Kind persönlich anhören
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 9
PM gesamt: 419.029
PM aufgerufen: 71.049.676