Pressemitteilung von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Außergerichtliche Scheidung: EU-weite Anerkennung


Familie, Kinder & Zuhause

2013 hatte das Paar geheiratet. Die Frau hatte die deutsche und italienische Staatsbürgerschaft, der Mann die italienische. 2018 ließen sie sich in einem außergerichtlichen Verfahren nach italienischem Recht scheiden. Die deutschen Standesamtsbehörden verweigerten die Beurkundung dieser Scheidung wegen fehlender vorheriger Anerkennung durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung.

Es ging um die Frage, ob die EU-Verordnung über die Anerkennung von Entscheidungen über Ehescheidungen (Brüssel-IIa-Verordnung) den Fall einer außergerichtlichen Scheidung erfasst, die das Ehepaar vereinbart und die der Standesbeamte eines Mitgliedstaats ausspricht.

Der Europäische Gerichtshof entschied: Ein solche von einem Standesbeamten aufgesetzte Scheidungsurkunde ist eine "Entscheidung" im Sinne des EU-Rechts. Damit handele es sich um eine von den deutschen Standesamtsbehörden automatisch anzuerkennende "Entscheidung".

Die Richter stellten klar, dass in Bezug auf Ehescheidungen der Begriff "Entscheidung" im Sinne der Verordnung jede Entscheidung über eine Ehescheidung in einem gerichtlichen oder aber außergerichtlichen Verfahren umfasse. Das gelte dann, wenn in dem Mitgliedstaat auch nicht-gerichtliche Behörden Zuständigkeiten in Ehescheidungssachen hätten. Daher müsse jede Entscheidung solcher nicht-gerichtlichen Behörden automatisch anerkannt werden, sofern die in der Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt seien.

Gerichtshof der Europäischen Union am 15. November 2022 (AZ: C-646/20)

Firmenkontakt:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Deutschland
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

Pressekontakt:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse@familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
31.01.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Sorgerechtsentzug - können Eltern sich gegen Vormundsauswahl wehren?
31.01.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Scheidungsantrag: "Die Ehe ist gescheitert" reicht nicht aus
31.01.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Volljährige Geschwister: Aufteilung der Vormundschaft für minderjährige Geschwisterkinder
03.12.2024 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Ergänzungspfleger muss nicht sorgeberechtigtem Elternteil Auskunft geben
21.11.2024 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Streit um Lebensmittelpunkt - Gericht muss Kind persönlich anhören
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 58
PM gesamt: 423.047
PM aufgerufen: 71.785.549