Pressemitteilung von ARAG SE

Kinderleichtes Kiffen


Familie, Kinder & Zuhause

Kinderleichtes KiffenDer Anteil der Jugendlichen, die noch nie geraucht haben, ist laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit gut 85 Prozent so hoch wie seit Jahrzehnten nicht. Klingt gut, oder? Leider nimmt stattdessen der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen zu. Und zwar rasant. Welche Auswirkungen Drogen auf Jugendliche haben, warum sie gerade für die jüngere Generation so gefährlich sind und was soziale Medien damit zu tun haben, erklären die ARAG Experten.

Drogenaffinität Jugendlicher wächst
Gut sieben Prozent aller 12- bis 17-jährigen Jugendlichen rauchen. "Nur", muss man in diesem Fall wohl hinzufügen, denn bei anderen Drogen liegen die Zahlen höher. Eine Wasserpfeife hat bereits jeder fünfte Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren geraucht. Illegale Drogen, wie z. B. Cannabis, hat jeder Zehnte zumindest einmal ausprobiert. Noch höher liegen die Zahlen beim Alkohol: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass mehr als 60 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen schon einmal Alkohol getrunken haben, neun Prozent sogar mindestens einmal pro Woche.

Egal ob Kiffen, Rauchen oder Trinken: Die Jungs haben gegenüber Mädchen beim Konsum die Nase vorn. Zudem gibt es beim Rauchen einen Bildungsunterschied: Je niedriger der Bildungsgrad, desto höher der Konsum.

Gefahren für Leib und Seele
Nicht nur der gesundheitliche, sondern auch der soziale Schaden, der mit dem Konsum von Tabak, Alkohol und Co. angerichtet werden kann, ist groß. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass gerade bei Jugendlichen die Wachstums- und Reifephase noch nicht abgeschlossen ist, so dass Drogen die körperliche Leistungsfähigkeit und die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und ganze Areale nachhaltig zerstören können.

Problematisch ist nach Auskunft der ARAG Experten vor allem Cannabis. Denn diese Droge ist in Deutschland unter Jugendlichen und Erwachsenen am beliebtesten. Rund zwei Drittel aller Rauschgiftdelikte betreffen laut Bundeskriminalamt (BKA) Cannabis. Es ist das mit Abstand meist gehandelte Betäubungsmittel in Deutschland. Der Konsum wächst von der späten Kindheit bis ins junge Erwachsenenalter kontinuierlich. Mögliche Folgen sind Gedächtnisverlust, verminderte Aufmerksamkeit oder bei einem ausgeprägten Konsum über einen längeren Zeitraum eine verminderte Lungenfunktion und psychosoziale Entwicklungsstörungen, die sich beispielsweise in Depressionen, Ängsten oder auch Essstörungen äußern können.

Drogen aus dem Netz
Laut BKA werden immer häufiger ganz normale Chat-Gruppen für den Handel von Drogen genutzt. Auch Social-Media-Kanäle wie beispielsweise Instagram oder TikTok sind bei Händlern und Kunden beliebt. Das Problem: So gelangen selbst Kinder und Jugendliche, die vorher keine Berührungspunkte zum Drogenkonsum hatten, kinderleicht an fast jeden Stoff. Getarnt sind die Drogen als harmlose Kräutermischung, Brausepulver oder Badesalz, die Lieferung erfolgt einfach per Post nach Hause, auf Wunsch sogar diskret verpackt.

Darüber hinaus werden Drogen und ihre Wirkung in sozialen Medien romantisiert: Große Pupillen - super. Lange wach bleiben - mega. Sich unbesiegbar fühlen - großartig. Die Schattenseiten des Konsums - wie z. B. Entzug mit Erbrechen, nicht mehr ansprechbar sein, kompletter Kontrollverlust über Körper und Geist - werden eher selten gezeigt.
Die ARAG Experten warnen vor einer weiteren Gefahr: Die Jugendlichen verfügen oft nur über ein gefährliches Halbwissen und so werden in Online-Foren gefährliche Ratschläge gegeben. Dadurch besteht die Gefahr, die Dosis von Rauschmitteln falsch einzuschätzen. Zudem ist bei vielen Drogen nicht genau angegeben, welche Substanzen enthalten sind. Muss im schlimmsten Fall ein Notarzt gerufen werden, wissen die Konsumenten nicht einmal, welcher Inhaltsstoff die Probleme ausgelöst hat. So geht im Notfall wertvolle Zeit für die richtige Behandlung verloren.

Soziale Medien als Vertriebskanal
Die meisten Community-Richtlinien von Plattformen sozialer Medien verbieten unter anderem das Darstellen, das Bewerben und den Handel mit Drogen oder anderen Substanzen. Auch der Handel mit Tabakerzeugnissen und alkoholischen Erzeugnissen ist in sozialen Medien nicht gestattet. Dennoch umgehen findige User diese Regeln, indem sie laut ARAG Experten entweder Emojis oder vermeintlich harmlose Hashtags als Codewörter für bestimmte Drogen verwenden. Signalwörter werden mit Sonderzeichen geschrieben, so dass sie nicht so leicht zu finden sind. So wird etwa "Droge" zu "Dr@ge" oder "Cannabis" zu "C@nnabis". Hinzu kommt die gute Arbeit von Algorithmen: Wer z. B. Hashtags zu Ecstasy sucht, wird vom Algorithmus mit weiteren Hashtags und Accounts zum gleichen Thema versorgt.

Wie können Eltern unterstützen?
In Zeiten, in denen Drogen ohne Strafverfolgung in Internet-Shops bestellt werden können, machen Verbote kaum Sinn. Stattdessen raten die ARAG Experten zu einer umfassenden Aufklärung. Denn wer die Gefahr kennt, kann sie besser einschätzen. Eltern sollten das Gespräch mit dem neugierigen Nachwuchs möglichst früh suchen und sachlich über die gesundheitlichen Risiken aufklären. Konsumieren die Jugendlichen bereits Drogen, hilft eine solide Vertrauensbasis zu den Eltern, um über die Gründe des Konsums und über verzerrte Wahrheiten und falsche Informationen im Netz zu sprechen. Zudem raten die ARAG Experten, Hilfe von außen zu suchen; beispielsweise bei der Drogenberatungsstelle , dem Sucht- und Drogennotruf unter 069-62 34 51, der Elternberatung , der Telefonseelsorge (0800-111 0 111) oder der Nummer gegen Kummer für Jugendliche (116 111).

Doch nur gut informierte Eltern können ihre Kinder in der digitalen Welt unterstützen. Der Ratgeber "Was macht mein Kind eigentlich bei TikTok?" von der EU-Initiative klicksafe informiert Erziehungsberechtigte beispielsweise, wie Jugendliche TikTok nutzen, und beantwortet Fragen zu den Chancen und Risiken der App. Darüber hinaus erhalten Eltern Handlungsempfehlungen und es werden Sicherheitseinstellungen vorgestellt. Auch im Leitfaden von Instagram finden Eltern hilfreiche Tipps und Sicherheitsfunktionen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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