Pressemitteilung von ARAG SE

Auf Umwegen zum Familienglück


Familie, Kinder & Zuhause

Auf Umwegen zum FamilienglückEine eigene Familie zu gründen, ist auch heutzutage noch ein klassischer Lebensentwurf für viele Menschen. Und auch wenn auf Heirat inzwischen häufig verzichtet wird, gehören Kinder selbstverständlich dazu. Aber nicht jedem Paar ist es möglich, eigenen Nachwuchs zu bekommen. Zum Tag der Familie informiert ARAG Experte Tobias Klingelhöfer daher über einen anderen Weg zum Glück: die Adoption.

Was ist das wichtigste Ziel einer Adoption?
Tobias Klingelhöfer: Die Adoption gilt für viele Paare als die letzte Möglichkeit, ein Leben als Familie zu führen. Meistens liegen davor bereits viele Versuche über viele Jahre, selbst schwanger zu werden - einschließlich medizinischer Eingriffe und oft auch unter erheblichem seelischen Leiden. Die Option, ein Kind fremder Eltern zum eigenen zu machen, ist daher ein Lichtblick für Menschen mit einem unbedingten Kinderwunsch. Dennoch möchte ich betonen: Der Sinn der Adoption liegt darin, einem Kind, das nicht bei seiner eigenen Familie aufwachsen kann, ein Heim zu geben und ihm ein glückliches und geborgenes Leben zu schenken. Der Fokus liegt immer auf dem Wohl des Kindes und nicht in erster Linie auf dem des Paares.

Welche rechtliche Stellung hat ein adoptiertes Kind?
Tobias Klingelhöfer: Eben weil das Kindeswohl im Fokus steht, wird es Eltern in Deutschland nicht leicht gemacht, ein Kind zu adoptieren. Vielmehr müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, Anträge werden sehr genau geprüft, Hintergründe beleuchtet und Gegebenheiten inspiziert. Wenn alles rechtlich und vor allem menschlich stimmt und potentielle Adoptiveltern und -kinder zusammenpassen, kann aber dieser Weg zu einem wirklichen Glück führen, das einer Familiengründung im klassichen Sinne in nichts nachsteht. Und tatsächlich ist das Adoptivkind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) dem eigenen, leiblichen Kind gleichgestellt: Es wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das nicht mehr rückgängig zu machen ist und das Kind ist durch diesen Vorgang nicht mehr mit seiner Ursprungsfamilie verwandt.

Wie können Paare Adoptiveltern werden?
Tobias Klingelhöfer: Adoption ist in Deutschland geschützt. Das gilt auch für Adoptionen aus dem Ausland. Hintergrund ist unter anderem die Vermeidung von Menschenhandel, Ausbeutung oder die Misshandlung Schutzbefohlener. Der einzige Weg führt über Adoptionsvermittlungsstellen, zu denen man unter anderem über das Jungendamt oder kirchliche Träger gelangt. Dafür müssen künftige Eltern sich bewerben: Mit einem klassischen Lebenslauf, den eigenen Geburtsurkunden, gegebenenfalls der Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Einkommensnachweisen, Gesundheitszeugnissen und einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis. Ich empfehle außerdem eine klare Formulierung des Adoptionswunsches einschließlich Begründung, Haltung, Hintergründen und Zielen. Denn aufgrund dieser Bewerbung erfolgt eine Eignungsprüfung. Der eigentliche spätere Adoptionsantrag beim Familiengericht muss dann notariell beurkundet sein.

Welche Voraussetzungen müssen künftige Adoptiveltern erfüllen?
Tobias Klingelhöfer: Auch wenn es sich um einen behördlichen Vorgang handelt und entsprechende Ämter das Entscheidungsrecht haben, so geht es bei dem Für oder Wider doch vor allem darum zu erkennen, ob das Kind ein Nest voller Geborgenheit finden wird. Insofern liegt das Augenmerk auf der charakterlichen Festigkeit der Eltern, der Stabilität ihrer Beziehung, ihren Vorstellungen hinsichtlich Erziehung und Fürsorge, ihrem Gesundheitszustand und durchaus auch der finanziellen Situation. Außerdem wird darauf geachtet, dass entweder bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, wie beispielsweise bei der Adoption eines Stiefkindes, oder zu erkennen ist, dass sich dieses entwickelt. Hierfür ist eine Probezeit, die sogenannte Adoptions-Pflege, gedacht, in der das Kind bereits bei der zukünftigen Familie wohnt. Sie ist zwar keine gesetzliche Voraussetzung für die Adoption, dennoch Usus.

Zudem gibt es natürlich eine Reihe tatsächliche Voraussetzungen, wie etwa ein Mindestalter der Adoptierenden von 25 Jahren von mindestens einem angehenden Elternteil, die Zustimmung der leiblichen Eltern und auch die Zustimmung des Kindes selbst bzw. des gesetzlichen Vertreters bei unter 14-Jährigen. Für umfassende und ausführliche Informationen kann ich die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfehlen.

Eine Alternative zur Adoption ist es, Pflegekinder auf Zeit oder dauerhaft aufzunehmen. Welche Voraussetzungen gelten dabei?
Tobias Klingelhöfer: Pflege- oder auch Flüchtlingskinder kann man unabhängig vom Familienstand aufnehmen. Die Chancen auf eine Zusage stehen aber am besten bei verheirateten Paaren oder langjährigen Lebensgemeinschaften. Die erste Anlaufstelle ist das zuständige Jugendamt. In manchen Regionen gibt es auch Verbände, die als Vermittlungsstelle für Pflegschaften arbeiten. Meist klärt schon das Erstgespräch, ob eine Bewerbung als Pflegefamilie Aussicht auf Erfolg hat. Das Thema Pflegekind ist sehr umfangreich. Daher empfehle ich hier unsere Ratgeber-Seiten .

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

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