Verkauf des Miteigentumsanteils an Immobilie - Gewinn steuerpflichtig
30.05.2023 / ID: 392402
Familie, Kinder & Zuhause
Paare erwerben häufig eine Immobilie gemeinsam, um darin zu leben. Bei einer Trennung ergibt sich bisweilen die Situation, dass ein Partner seinen Miteigentumsanteil an den anderen verkauft. Der Gewinn daraus kann der Einkommensteuer unterworfen sein.
Das Ehepaar hatte von 2008 bis zur Trennung 2015 in einem Einfamilienhaus gelebt, das ihnen zusammen gehörte. Nach der Trennung wohnte dort nur noch die Frau mit dem gemeinsamen Kind. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsverfahren war es zwischen den Ehepartnern zum Streit über die Immobilie gekommen. Nachdem die Frau die Zwangsversteigerung für den Fall angedroht hatte, dass ihr Ex-Mann seinen hälftigen Miteigentumsanteil nicht verkaufen sollte, einigte man sich schließlich: Der Mann verkaufte an seine Frau. Den Gewinn aus diesem Verkauf musste er versteuern. Das Finanzamt unterwarf den Gewinn der Einkommensteuer.
Als sein Einspruch erfolglos blieb, klagte der Mann - ebenfalls ohne Erfolg: Zuletzt der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte die Entscheidung des Finanzamts. Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft liege vor, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder veräußert werde. Anders sei es auch nicht beim Verkauf des Miteigentumsanteils des einen Ehepartners an den anderen im Rahmen einer Scheidung.
Der Verkauf einer Immobilie sei dann nicht zu versteuern, erläuterte der BFH, wenn der Verkäufer diese zwischen Anschaffung und Veräußerung durchgängig oder alternativ im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren bewohnt habe.
Der Mann hatte im Wesentlichen argumentiert, er habe seinen Miteigentumsanteil ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, denn durch unentgeltliche Überlassung seines Miteigentumsanteils an sein minderjähriges Kind habe er das Objekt selbst genutzt. Entscheidend sei, dass er seinen Miteigentumsanteil nur seinem Sohn und nicht zugleich seiner geschiedenen Ehefrau überlassen habe. Seine Frau habe das Haus aufgrund ihres eigenen Miteigentumsanteils bewohnt. Die Mitbenutzung der Wohnung durch seine geschiedene Ehefrau sei nicht mit der Mitbenutzung seines Miteigentumsanteils gleichzusetzen.
Das sah das Gericht anders: Ein Ehepartner, der sich scheiden lasse, nutze das in seinem Miteigentum stehende Haus nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, wenn nur noch sein früherer Ehepartner und das gemeinsame Kind weiterhin dort wohnten.
Bundesfinanzhof am 14. Februar 2023 (AZ: IX R 11/21)
Firmenkontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Deutschland
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
11.05.2026 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Unterhaltsvorschuss endet mit Eheschließung - auch ohne Zusammenleben
Unterhaltsvorschuss endet mit Eheschließung - auch ohne Zusammenleben
08.05.2026 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Elternrecht trotz räumlicher Distanz: Gericht stärkt Mitsprache
Elternrecht trotz räumlicher Distanz: Gericht stärkt Mitsprache
12.03.2026 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Monate nach den Übergriffen: Gewaltschutz greift noch
Monate nach den Übergriffen: Gewaltschutz greift noch
03.03.2026 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Heimunterricht aus religiösen Gründen: Eltern scheitern vor Gericht
Heimunterricht aus religiösen Gründen: Eltern scheitern vor Gericht
02.03.2026 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Umgangsverweigerung: Gericht berücksichtigt Kindeswillen
Umgangsverweigerung: Gericht berücksichtigt Kindeswillen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.08.2026 | SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Demenz zu Hause begleiten: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kann Familien deutlich entlasten
Demenz zu Hause begleiten: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kann Familien deutlich entlasten
13.08.2026 | SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Ambulanter Pflegedienst und 24-Stunden-Betreuung: Zusammenarbeit stärkt die Versorgung zu Hause
Ambulanter Pflegedienst und 24-Stunden-Betreuung: Zusammenarbeit stärkt die Versorgung zu Hause
12.08.2026 | JM Event Attraktion GmbH
Kinder- und Familienfest der Bürgerstiftung Wallenhorst
Kinder- und Familienfest der Bürgerstiftung Wallenhorst
11.08.2026 | Lightcycle Retourlogistik GmbH
Mit den Rohstoffwochen bringt Lightcycle den Klima- und Ressourcenschutz ins Klassenzimmer
Mit den Rohstoffwochen bringt Lightcycle den Klima- und Ressourcenschutz ins Klassenzimmer
06.08.2026 | kattuno GmbH
"Sie wird eben älter" - warum Katzenhalter Warnzeichen richtig sehen und trotzdem falsch deuten
"Sie wird eben älter" - warum Katzenhalter Warnzeichen richtig sehen und trotzdem falsch deuten

