Kinder-Flohmarkt ist nicht überall erlaubt
30.05.2023 / ID: 392410
Familie, Kinder & Zuhause
Wiesbaden, 30. Mai 2023. Puzzles, Bücher oder Bauklötze: Was tun mit ausgemisteten Spielsachen? Kinder verkaufen sie gerne selbst bei einem kleinen Flohmarkt. Allerdings ist es nicht erlaubt, einfach einen Stand auf dem Bürgersteig vor dem Haus aufzubauen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Ob mit einem Stand auf einem angemeldeten Flohmarkt oder einem privaten Stand in der eigenen Garage oder auf dem Hof: Kinder können ihr Taschengeld mit dem Verkauf der alten Schätze aufbessern. "Vielerorts ist ein Trödelmarkt auf dem eigenen Grundstück zwei- bis dreimal jährlich zulässig. Sonn- und Feiertage sind dabei jedoch oft ausgenommen", sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Das gilt jedoch nicht für die Flächen außerhalb des Grundstücks. "Flohmärkte auf öffentlichen Flächen muss das Ordnungsamt genehmigen", ergänzt Nuß.
Bürgersteig ohne Genehmigung tabu
Für Kinder heißt das: Auf der eigenen Wiese, der Terrasse oder in der Garage können sie sich mit ihrem Verkaufsstand nach Belieben ausbreiten. Wenn sie die ausgemusterten Dinge auf dem Gehweg oder auf einem Spielplatz verkaufen möchten, sollten die Eltern dies mit dem Ordnungsamt abstimmen. Alternativ ist ein eigener Stand auf einem angemeldeten Trödelmarkt möglich. Allerdings ist dies in der Regel nur mit Hilfe von Erwachsenen realisierbar. Diese müssen zum Beispiel den Standplatz buchen, die Ware zum Veranstaltungsort bringen und den Stand aufbauen. Oft wird zudem eine Standgebühr erhoben.
Mindestalter für den Verkauf: sieben Jahre
Ganz gleich, wo Kinder ihre Sachen verkaufen möchten: Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind sie nicht geschäftsfähig. "Bei dieser Altersgruppe sollten die Eltern die Abwicklung der Verkäufe auf dem Flohmarkt übernehmen", erläutert R+V-Experte Nuß. Ältere Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr dürfen in einem gewissen Rahmen geringfügige Geschäfte allein abschließen. Das erlaubt ihnen der sogenannte Taschengeldparagraph. "Für sie ist es eine schöne Erfahrung, ihr erstes eigenes Geld zu "verdienen"", sagt Nuß. Damit die Verkaufspreise realistisch sind, sollten Eltern diese vorher mit den Kindern festlegen. Zudem ist eine Kleingeldkasse empfehlenswert, damit die Kinder Wechselgeld passend abzählen und aushändigen können.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wenn die Kinder ihren Flohmarkt allein betreiben, sollten die Eltern bei der Vorbereitung unterstützen - beispielsweise gemeinsam einen geeigneten Platz suchen und die Waren auf dem Verkaufstisch ordnen.
- Mieterinnen und Mieter, die einen Flohmarkt auf dem Grundstück planen, sollten vorab die Eigentümerin oder den Eigentümer einbinden. Zudem empfiehlt es sich, der Nachbarschaft Bescheid zu geben.
- Die Regelungen für Flohmärkte können bei der Stadtverwaltung oder beim Ordnungsamt erfragt werden. Hier gibt es oft auch eine Übersicht der Trödelmärkte in der Umgebung, bei denen man sich mit einem Stand beteiligen kann.
- Für den privaten Flohmarkt braucht es in der Regel keinen Gewerbeschein und der Verkauf bleibt steuerfrei.
Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
Deutschland
06 11 / 533 - 46 56
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
20.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen
07.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert
04.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden
Ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden
24.04.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Schulzeit im Ausland: So sichern Eltern ihr Kind ab
Schulzeit im Ausland: So sichern Eltern ihr Kind ab
16.04.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Balkonkraftwerke: ohne richtige Montage absturzgefährdet
Balkonkraftwerke: ohne richtige Montage absturzgefährdet
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.05.2026 | Josera Petfood
Interzoo 2026: Josera Petfood setzt auf innovations- und partnerschaftsgetriebenes Wachstum in der Heimtierernährung
Interzoo 2026: Josera Petfood setzt auf innovations- und partnerschaftsgetriebenes Wachstum in der Heimtierernährung
21.05.2026 | Green Petfood
Green Petfood auf der Interzoo 2026: Neue Impulse für Tierernährung und Kate Kitchenham als Markenbotschafterin
Green Petfood auf der Interzoo 2026: Neue Impulse für Tierernährung und Kate Kitchenham als Markenbotschafterin
21.05.2026 | ARAG SE
Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert
Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert
19.05.2026 | LIFE Jugendhilfe GmbH
Clearingphase bei der LIFE Jugendhilfe: So wird das perfekte Match zwischen Betreuer und Jugendlichem gefunden
Clearingphase bei der LIFE Jugendhilfe: So wird das perfekte Match zwischen Betreuer und Jugendlichem gefunden
19.05.2026 | LIFE Jugendhilfe GmbH
Wenn Worte fehlen: Wie Ombudsleute bei der LIFE Jugendhilfe jungen Menschen eine Stimme geben
Wenn Worte fehlen: Wie Ombudsleute bei der LIFE Jugendhilfe jungen Menschen eine Stimme geben

