Viessmann Foundation spendet 50.000 Euro für Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes
18.07.2023
Familie, Kinder & Zuhause
Die Viessmann Foundation gGmbH aus Allendorf (Eder) spendet 50.000 Euro für die Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes. Über diese Initiative fördert die Kinderrechtsorganisation sowohl die Sanierung und Erweiterung von Spielplätzen als auch Neuanschaffungen. Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativität fördern.
"Wir unterstützen mit der Viessmann Foundation Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche, die deren Weiterentwicklung und Wohlergehen in hohem Maße fördern. Die Spielplatz-Initiative hilft, einen kindgerechten Raum zum Spielen zur Verfügung zu stellen. Sie bildet zudem von früh an eine Basis zur Steigerung der sozialen Kompetenzen der Kinder. Die Viessmann Foundation hat es sich zum Ziel gesetzt, einen nachhaltigen Beitrag für kommende Generationen zu schaffen und folgt dabei stets dem Leitbild: "Wir gestalten Lebensräume für zukünftige Generationen"", sagt Prof. Dr. Markus Pfuhl, Geschäftsführer der Viessmann Foundation.
"Spielplätze in Deutschland haben einen riesigen Bedarf an Unterstützung. Leider stehen in den Kommunen für deren Erhalt immer weniger Mittel zu Verfügung. Dabei sollte an Spielplätzen nicht gespart werden, denn sie dienen der körperlichen, sozialen und seelischen Entwicklung von Kindern. Deshalb freut uns die Unterstützung der Viessmann Foundation ganz besonders, durch die wir die Förderung von Spielplatzprojekten weiter ausbauen können", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Elementar sollten bei den Projekten die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes sein, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken. Grundbedingung ist zudem, dass der Spielraum für alle Kinder und Jugendlichen öffentlich und frei zugänglich ist. Antragsberechtigt sind hier neben Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereinen, auch privat engagierte Einzelpersonen, Kommunen und kommunale oder private Träger wie Wohnungsunternehmen.
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