Scheidungsfolgenvereinbarung für einvernehmliche Scheidung
27.09.2023 / ID: 399280
Familie, Kinder & Zuhause

"Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht und nachehelicher Unterhalt können so vor der Scheidung einvernehmlich geregelt werden, ohne eine streitige Scheidung vor Gericht zu riskieren. Gerade wenn es gemeinsame Kinder gibt, ist dieser Weg, auch wegen der psychischen Belastungen während eines langjährigen Gerichtsverfahrens, zu bevorzugen", rät Bettina Selzer, Notarin aus Frankfurt.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet werden. Daher bietet es sich an, auch die Beratung beim Notar in Anspruch zu nehmen. Diese ist mit den Gebühren für die Beurkundung bereits abgegolten. Zusätzliche Kosten für Rechtsanwälte können vermieden werden.
"Der Notar ist allerdings verpflichtet, unparteiisch zu beraten", betont Bettina Selzer. "Er muss darauf achten, dass keiner der Beteiligten unangemessen benachteiligt wird. Besteht keine Einigkeit, kann eine einseitige Beratung durch Rechtsanwälte daher dennoch sinnvoll sein. Der Notar wird Sie darauf hinweisen, wenn er es für notwendig hält."
Wenn sich im Vermögen die gemeinsam bewohnte Immobilie befindet, sollte auf jeden Fall auch eine steuerliche Beratung erfolgen. Das gleiche gilt für Unternehmer mit Betriebsvermögen oder vermögende Privatpersonen mit Immobilienvermögen.
Nach der Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar können die Ehegatten einem Scheidungsverfahren gelassen entgegensehen. Das Gericht hält sich in der Regel an die getroffenen Vereinbarungen. Für die einvernehmliche Scheidung wird dann auch nur ein Anwalt benötigt, was weitere Kosten spart.
Weitere Informationen
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/die-scheidungsfolgenvereinbarung-fuer-eine-einvernehmliche-scheidung/
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung:
https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/scheidungsfolgenvereinbarung/
Tag-It: Scheidungsfolgenvereinbarung, Beratung, einvernehmliche Scheidung, Scheidungskosten, Güterstand, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Notar, Notariat Frankfurt
Über Selzer Reiff Notare, Frankfurt am Main
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Familienrecht, im Erbrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
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