Wechsel der Pflegefamilie - Kindeswohl entscheidet
22.12.2023 / ID: 404588
Familie, Kinder & Zuhause
Die Pflegeeltern betreuten ein Kind, das im September 2018 geboren war. Die biologische Mutter hatte während der Schwangerschaft Drogen genommen, weswegen das Neugeborene für mehr als vier Wochen eine Drogensubstitutionsbehandlung benötigte. Das Jugendamt hatte das Kind in Obhut genommen, im März 2019 kam es zu den Pflegeeltern.
Das Kind zeigte bald Entwicklungsverzögerungen, deren Ursache wohl der Drogenkonsum der Mutter war. Unter anderem geriet es im integrativen Kindergarten häufig in Konflikte mit anderen Kindern. Die Vormündin des Kinds und das Jugendamt befürchteten, die Pflegeeltern seien überfordert mit der Erziehung, da das Kind besondere Bedürfnisse habe. Das Kind wurde daher bei anderen Pflegeeltern untergebracht. Diese waren durch ihre Berufe mit den Störungsbildern des Kinds vertraut.
Pflegeelternwechsel : Gefahren für das Kinderwohl sind abzuwägen
Das wollten die bisherigen Pflegeeltern nicht akzeptieren. Ihre Klagen blieben jedoch vor Gericht erfolglos. Die Gefahr für das Wohl des Kinds sei größer, wenn es bei den bisherigen Pflegeltern bleibe, als die, die mit dem Wechsel zu den neuen Pflegeeltern verbunden sei.
Die Pflegeeltern wandten sie sich an das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde der Pflegeeltern jedoch nicht zur Entscheidung an.
Die Entscheidung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Auf das Elterngrundrecht könnten sich Pflegeeltern nicht stützen. Auch das zugunsten der bisherigen Pflegeeltern wirkende Grundrecht auf Schutz der Familie sei nicht verletzt. Bei einem Wechsel von einer Pflegefamilie in eine andere komme es im Wesentlichen auf das Wohl des Kinds an. Sei zu erwarten, dass diesem mit einem Wechsel der Pflegefamilie eher gedient sei, seien die Interessen des Kinds stärker zu gewichten als die seiner vormaligen Pflegeeltern.
Für den Wechsel eines Kinds von einer Pflegefamilie in eine andere müssten wichtige Gründe vorliegen, die das Kindeswohl beträfen, erläuterte das Gericht. Es sei erforderlich, die gewachsenen Bindungen des Kinds an seine bisherigen Pflegeeltern einzubeziehen und gerade die durch die Trennung drohende Gefahr für das Kindeswohl zu bedenken.
Grundsätzlich gebiete es das Kindeswohl, bei gewachsenen Bindungen zu seinen Pflegeeltern das Kind aus dieser Pflegefamilie nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen des Kinds als Folge der Trennung hinnehmbar seien.
Bundesverfassungsgericht am 28. August 2023 (AZ: 1 BvR 1088/23)
Firmenkontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Deutschland
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
29.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Umgangsausschluss: Gericht muss Kindeswohlgefährdung prüfen
Umgangsausschluss: Gericht muss Kindeswohlgefährdung prüfen
29.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Kommunale Kita kann Vertrag nicht durch einfache Kündigung beenden
Kommunale Kita kann Vertrag nicht durch einfache Kündigung beenden
07.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Eineiige Zwillinge: Welcher der beiden ist der Vater?
Eineiige Zwillinge: Welcher der beiden ist der Vater?
07.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Herkunftssprachlicher Unterricht - Gericht überträgt Entscheidung einem Elternteil
Herkunftssprachlicher Unterricht - Gericht überträgt Entscheidung einem Elternteil
31.01.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Sorgerechtsentzug - können Eltern sich gegen Vormundsauswahl wehren?
Sorgerechtsentzug - können Eltern sich gegen Vormundsauswahl wehren?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.05.2025 | Evide Group
Haustiere oft unversichert - Neue Zahlen alarmieren
Haustiere oft unversichert - Neue Zahlen alarmieren
26.05.2025 | ARAG SE
Neues Namensrecht: Mehr Freiheit für Familien
Neues Namensrecht: Mehr Freiheit für Familien
23.05.2025 | LIFE Jugendhilfe GmbH
Warum soziale Integration für Jugendliche entscheidend ist
Warum soziale Integration für Jugendliche entscheidend ist
23.05.2025 | LIFE Jugendhilfe GmbH
Warum soziale Integration für Jugendliche entscheidend ist
Warum soziale Integration für Jugendliche entscheidend ist
22.05.2025 | keySquare PR
Wenn Frühling zur Qual wird: Pollenallergien bei Haustieren erkennen und behandeln
Wenn Frühling zur Qual wird: Pollenallergien bei Haustieren erkennen und behandeln
