Pflegereform 2023: Finanzielle Hilfen für Pflegebedürftige und ihre Familien
15.04.2024
Familie, Kinder & Zuhause

"Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist die Erhöhung der Zuschläge für vollstationäre Pflege ab 2024, die darauf abzielt, die finanzielle Last der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu reduzieren. Abhängig von der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim hat sich die Unterstützung durch die Pflegeversicherung erhöht, wobei die Zuschüsse je nach Aufenthaltsdauer zwischen 15 und 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten liegen", erklärt Stefan Lux. Er ist Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe, einem Spezialdienstleister für die Vermittlung von Kräften in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (www.shd-dortmund.de und http://www.shd-rhein-nahe.de ). Das Unternehmen stellt an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein sogenanntes 24-Stunden-Konzept zur Verfügung. SHD ist auch als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt.
Er stellt weiter heraus: "Die Kosten im Pflegeheim setzen sich aus Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Der bezuschusste Eigenanteil, der für alle Bewohner eines Pflegeheims gleich ist, hat sich trotz der höheren Zuschüsse im Jahr 2024 erneut erhöht. Dies verdeutlicht die kontinuierlich steigenden Kosten im Pflegebereich, welche die Pflegereform zu adressieren versucht. Zusätzlich deckt die Pflegeversicherung unter bestimmten Umständen auch Kosten für Reisen von Pflegebedürftigen, sei es mit oder ohne pflegende Angehörige, was einen weiteren Versuch darstellt, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern."
Beim Bundesministerium für Gesundheit heißt es zu den Zuschüssen: "Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege (was selten vorkommen dürfte, da diese Menschen in der Regel gut zu Hause - eventuell mit etwas Unterstützung - zurechtkommen), bekämen sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich. Im Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 770 Euro, im Pflegegrad 3 1.262 Euro, im Pflegegrad 4 1.775 Euro und im Pflegegrad 5 2.005 Euro. Wenn diese Beträge nicht ausreichen, um Aufwendungen des Pflegeheims abzudecken, ist von den Pflegebedürftigen ein Eigenanteil zu zahlen. Der pflegebedingte Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 ist einheitlich und unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung." Zusätzlich dazu fallen weitere Kosten an. Da die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen je nach Pflegeheim sehr unterschiedlich ausfallen können, sollten sich Betroffene bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.
Ein Vorteil: Auch für die häusliche Betreuung können Pflegebedürftige Zuschüsse in Anspruch nehmen, erklärt Stefan Lux von der SHD Seniorenhilfe Dortmund. "Durch das Pflegegeld, den zusätzlichen Entlastungsbetrag zum Pflegegeld in Kombination mit der Umwandlung von bis zu 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs, steuerliche Vorteile durch haushaltsnahe Dienstleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können die selbst zu tragenden Kosten für die häusliche Betreuung um mehr als 50 Prozent reduziert werden", sagt der Experte für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und Vorsitzende des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege (vhbp).
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SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Herr Stefan Lux
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44269 Dortmund
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