Sorgerechtsentzug - können Eltern sich gegen Vormundsauswahl wehren?
31.01.2025 / ID: 423892
Familie, Kinder & Zuhause
Stuttgart/Berlin (DAV). Wird den Eltern das Sorgerecht entzogen, bestimmt das Gericht einen Vormund. Was aber, wenn die Eltern mit dem ausgewählten Vormund nicht einverstanden sind?
Die beiden Kinder, geboren 2019 und 2022, wurden in Obhut genommen, nachdem ihr Kinderarzt gemeldet hatte, dass die allein sorgeberechtigte Mutter gefälschte Arztbriefe vorgelegt habe. Die Richter des Amtsgerichts entzogen ihr das Sorgerecht für beide Kinder. Zum Vormund bestellten sie das Jugendamt.
Die Mutter beantragte Verfahrenskostenhilfe und legte Beschwerde ein. Diese bezog sich ausschließlich auf die Vormundschaft - sie wollte erreichen, dass die Großmutter der beiden Kinder Vormund würde.
Kann Elternteil nach Sorgerechtsentzug gegen Vormundsauswahl Beschwerde einlegen?
Ihr Verfahrenskostenhilfegesuch lehnte das Gericht ab. Da die Beschwerde der Mutter unzulässig sei. Sie habe keine Beschwerdeberechtigung. "Die Beschwerde steht demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist", erläuterte das Gericht.
Das Sorgerecht der Mutter als solches könne jedoch durch die Auswahl des Vormunds für die Kinder nicht mehr beeinträchtigt werden, da ihr die elterliche Sorge nicht mehr zustehe.
Da die Frau nicht gegen den Entzug des Sorgerechts Beschwerde eingelegt hatte - diesen also akzeptierte -, konnte sie sich nicht gegen die Auswahl des Vormunds wenden.
Oberlandesgericht Stuttgart am 23. Mai 2024 (AZ: 17 UF 233/23)
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