Kommunale Kita kann Vertrag nicht durch einfache Kündigung beenden
29.04.2025 / ID: 427443
Familie, Kinder & Zuhause
Die Kindertagesstätte, die der Junge seit 2020 besuchte, hatte den Betreuungsvertrag mit den Eltern gekündigt. Grund war das wiederholt aggressive Verhalten des Kinds.
Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung verpflichteten die Richter die Einrichtung vorläufig dazu, dem Jungen den Besuch der Kita zu erlauben. Es ging dabei nicht darum, ob der Ausschluss des Kinds zu Recht erfolgt war.
Normale Kündigung reicht nicht: Kind kann kommunale Kita weiter besuchen
In diesem Fall reiche eine bloße Kündigung nicht aus, um dem Kind den Besuch der Kita zu verwehren. Bei der Kindertagesstätte handele es sich um eine kommunale und damit öffentliche Einrichtung. Das bedeute, dass über Zugang oder Ausschluss immer nach öffentlichem Recht entschieden werde.
Zwar haben die Verantwortlichen der Kindertagesstätte den Betreuungsvertrag gegenüber den Eltern des Kinds fristlos gekündigt. Diese Kündigung ist jedoch nur eine private Erklärung - ähnlich wie bei einem normalen Vertrag. Sie reicht nicht aus, um das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis zu beenden. Denn als das Kind in die Kita aufgenommen wurde, wurde ihm das Recht zur Nutzung durch einen behördlichen Akt zugesprochen. Um dieses Nutzungsverhältnis zu beenden, hätte es einen offiziellen Bescheid gebraucht, eine hoheitliche Entscheidung der Behörde.
Verwaltungsgericht Koblenz am 3. April 2025 (AZ: 3 L 297/25.KO)
Firmenkontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Deutschland
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Berlin
Littenstraße 11
030 726152-129
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
10.12.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
"Divers"-Eintrag erlaubt weibliche und männliche Vornamen
"Divers"-Eintrag erlaubt weibliche und männliche Vornamen
05.09.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Umgangskontakte bei Suchtproblematik: keine Übernachtungen
Umgangskontakte bei Suchtproblematik: keine Übernachtungen
05.09.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Namensänderung abgelehnt: Schreibweise mit "w" ist zumutbar
Namensänderung abgelehnt: Schreibweise mit "w" ist zumutbar
05.09.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Widersprüchliche Angaben: Keine Prozesskostenhilfe im Unterhaltsvorschussverfahren Widersprüchliche Angaben: Keine Prozesskostenhilfe im Unterhalts
Widersprüchliche Angaben: Keine Prozesskostenhilfe im Unterhaltsvorschussverfahren Widersprüchliche Angaben: Keine Prozesskostenhilfe im Unterhalts
04.09.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Adoption des Neffen gescheitert - Zweifel an Eltern-Kind-Beziehung
Adoption des Neffen gescheitert - Zweifel an Eltern-Kind-Beziehung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.01.2026 | Hunde Freude
Warum Hunde beim Gassi "nicht hören" - der Grund liegt oft im Wohnzimmer
Warum Hunde beim Gassi "nicht hören" - der Grund liegt oft im Wohnzimmer
29.12.2025 | OBRA Design, Ing. Philipp Ges.m.b.H. & Co.KG
Spielgeräte für Kleinkinder: Anforderungen an Sicherheit, Materialien und U3-gerechte Planung
Spielgeräte für Kleinkinder: Anforderungen an Sicherheit, Materialien und U3-gerechte Planung
20.12.2025 | Sicherheitsportal
Sicherheitsportal.org das Vergleichsportal für Einbruchschutz
Sicherheitsportal.org das Vergleichsportal für Einbruchschutz
17.12.2025 | Daniel El Khatib
Was 30.000 Begegnungen über junge Menschen zeigen
Was 30.000 Begegnungen über junge Menschen zeigen
17.12.2025 | Florian Buschmann
Kein Handy unter dem Weihnachtsbaum
Kein Handy unter dem Weihnachtsbaum

