Verhältnis mit Kameradenfrau: Gericht bestraft Hauptfeldwebel
02.09.2025 / ID: 432544
Familie, Kinder & Zuhause
Leipzig/Berlin (DAV). Wegen eines Verhältnisses mit der Ehefrau eines Kameraden musste ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr Gehaltseinbußen hinnehmen. Das Gericht sah darin eine Missachtung soldatischer Pflichten - mit möglichen Auswirkungen auf den Dienstbetrieb. Ein solches Verhalten könne das Vertrauen und den Zusammenhalt in der Truppe ernsthaft gefährden.
Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr hatte mit der Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten ein Verhältnis begonnen - kurz nachdem ihr Mann ausgezogen war - und mit ihr in der Ehewohnung Sex gehabt. Die Beziehung hielt nur wenige Wochen, die Ehe des Kameraden zerbrach.
Der Ehemann erklärte, er sie ausgezogen, um sich und seiner Ehefrau "Luft zu verschaffen" und abzuwarten. Er habe aber weiterhin an der Ehe festgehalten, bis er von dem Verhältnis erfahren habe.
Verhältnis mit der Ehefrau eines Kameraden - Gehaltskürzung
Das Truppendienstgericht sprach ein Beförderungsverbot mit Bezügekürzung aus. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil im Wesentlichen, reduzierte die Strafe aber auf eine mehrmonatige Gehaltskürzung.
Die Richter betonten: Kameradschaft sei in der Bundeswehr nicht nur moralisch, sondern gesetzlich verpflichtend. Der Zusammenhalt in der Bundeswehr beruhe wesentlich auf Kameradschaft. Sie sei das Band, das in Not und Gefahr Halt verleihe. Die dienstlichen Aufgaben erforderten im Frieden und in noch mehr im Verteidigungsfall gegenseitiges Vertrauen und das Bewusstsein, sich bedingungslos aufeinander verlassen zu können.
Beziehung mit Kameradenfrau untergräbt Vertrauen in der Truppe
Der respektvolle Umgang mit Kameraden schließe auch den Schutz ihrer persönlichen Rechte ein - dazu gehöre die Achtung einer bestehenden Ehe. Ein Seitensprung mit der Ehefrau eines Kameraden sei daher mehr als ein privater Fehltritt: Er könne das Vertrauen und den Zusammenhalt in der Truppe ernsthaft gefährden. Entsprechend hart werde dieses Verhalten auch in anderen Armeen, etwa in den USA, sanktioniert.
Auch wenn der Ehebruch nach der räumlichen Trennung des Paares begann, sei die Ehe rechtlich noch nicht als gescheitert anzusehen gewesen. Das Gericht erkannte jedoch an, dass der Soldat sich in einem - vermeidbaren - Irrtum über die rechtliche Lage befand. Zudem habe er sich dienstlich stets bewährt. Deshalb fiel die Strafe milder aus.
Bundesverwaltungsgericht am 22. Januar 2025 (AZ: 2 WD 14.24)
Firmenkontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Deutschland
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Berlin
Littenstraße 11
030 726152-129
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
02.09.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Schulvertrag: Kein Kündigungsrecht für nicht sorgeberechtigten Elternteil
Schulvertrag: Kein Kündigungsrecht für nicht sorgeberechtigten Elternteil
29.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Umgangsausschluss: Gericht muss Kindeswohlgefährdung prüfen
Umgangsausschluss: Gericht muss Kindeswohlgefährdung prüfen
29.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Kommunale Kita kann Vertrag nicht durch einfache Kündigung beenden
Kommunale Kita kann Vertrag nicht durch einfache Kündigung beenden
07.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Eineiige Zwillinge: Welcher der beiden ist der Vater?
Eineiige Zwillinge: Welcher der beiden ist der Vater?
07.04.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Herkunftssprachlicher Unterricht - Gericht überträgt Entscheidung einem Elternteil
Herkunftssprachlicher Unterricht - Gericht überträgt Entscheidung einem Elternteil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.09.2025 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Schulvertrag: Kein Kündigungsrecht für nicht sorgeberechtigten Elternteil
Schulvertrag: Kein Kündigungsrecht für nicht sorgeberechtigten Elternteil
02.09.2025 | PEARL GmbH
Sichler Beauty Elektrischer 2in1-Akku-Nagelknipser & -polierer
Sichler Beauty Elektrischer 2in1-Akku-Nagelknipser & -polierer
01.09.2025 | Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Weltkindertag 2025: Deutsches Kinderhilfswerk feiert einen ganzen Monat mit einem "Kinderrechte-Spezial" auf www.kindersache.de
Weltkindertag 2025: Deutsches Kinderhilfswerk feiert einen ganzen Monat mit einem "Kinderrechte-Spezial" auf www.kindersache.de
31.08.2025 | wavepoint GmbH & Co. KG
Drei spezialisierte Fachblogs für Klima, Dekoration und Beleuchtung
Drei spezialisierte Fachblogs für Klima, Dekoration und Beleuchtung
30.08.2025 | Regenbogen gUG (haftungsbeschränkt)
Selbstbestimmung als Schlüssel zur Heilung: Erfahrungen aus der Arbeit mit Kindern in der Villa Knolle Bolle
Selbstbestimmung als Schlüssel zur Heilung: Erfahrungen aus der Arbeit mit Kindern in der Villa Knolle Bolle
