Familienzuwachs: Was Eltern beim Versicherungsschutz beachten sollten
01.06.2012
Familie, Kinder & Zuhause
Hamburg / Wentorf, 1. Juni 2012 - Die Geburt eines Kindes ist immer ein einschneidendes Erlebnis. Vor allem in menschlicher, aber auch in finanzieller Hinsicht. Nicht wenige Eltern fühlen sich von der Verantwortung, die nach dem freudigen Ereignis auf ihren Schultern lastet, erdrückt. Gerade beim Versicherungsschutz belasten sich Eltern aber mit unnötigen Gedanken.
"Wichtig ist zunächst einmal nur der Krankenversicherungsschutz, und dieser ist in Deutschland genau geregelt. Danach - und das muss nicht sofort nach der Geburt passieren - sollten Haftpflicht- und Risikolebensversicherung individuell angepasst werden. Mit allen anderen Versicherungen und finanziellen Absicherungen, etwa einer Ausbildungsversicherung, kann man sich dagegen ruhig erst zu einem späteren Zeitpunkt auseinandersetzen", rät Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr.
Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Status der Eltern ist entscheidend
Eine Krankenversicherung ist für jedes Kind unentbehrlich, weshalb der Gesetzgeber klare, rechtsverbindliche Vorgaben geschaffen hat. Das neugeborene Kind sollte umgehend bei der Krankenversicherung der Eltern angemeldet werden. Sind diese gesetzlich versichert, so wird das Kind beitragsfrei mitversichert.
Angenehmer Nebeneffekt: Nach der Anmeldung bei der Krankenkasse zahlen die Eltern auch keinen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung mehr, den Kinderlose zahlen müssen. Sind die Eltern privat versichert, bekommt das Kind hingegen eine eigene Police. Die Krankenversicherungen sind zur Aufnahme verpflichtet. Bei unterschiedlichen Krankenversicherungen der Eltern wird das Kind im Regelfall dem Elternteil mit dem höheren Einkommen zugeordnet.
Haftpflichtversicherung: Kinder unter sieben Jahren im Familientarif mitversichern
Entgegen der häufig gelesenen Warnhinweise haften Eltern nur dann für ihre Kinder, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen wird. Für diesen Fall sollten die Eltern aber unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Ohne Verletzung der Aufsichtspflicht sind Kinder unter sieben Jahren generell deliktunfähig. Dies bedeutet, dass sie für verursachte Schäden nicht belangt werden können, der Geschädigte geht dann im Schadensfall "leer aus".
Da hiervon überdurchschnittlich Freunde, Verwandte oder Nachbarn betroffen sind, begleichen Eltern den Schaden häufig aus eigener Brieftasche. Vermieden werden kann diese unangenehme und teure Situation, indem Eltern nach der Geburt in einen Familientarif wechseln, der deliktunfähige Kinder explizit mitversichert.
Einen guten Überblick über die unterschiedlichen Tarife bietet das Internet, so können beispielsweise auf http://www.tarifcheck24.com/haftpflichtversicherung/vergleich/ die unterschiedlichen Angebote mit nur wenigen Klicks bequem verglichen werden. Eine Haftpflicht-Familienversicherung ist oftmals sogar günstiger als zwei separate Versicherungen. Eltern können durch die Anpassung also bares Geld sparen.
Risikolebensversicherung: Unerlässliche Vorsorge abschließen / nach der Geburt anpassen
Inhaber einer Risikolebensversicherung sollten den Todesfallschutz überprüfen. In der Regel lässt sich die Versicherungssumme auch ohne erneute Gesundheitsprüfung nach oben anpassen. Auf diese Weise stellt der Familienversorger sicher, dass der Hinterbliebenenschutz der veränderten familiären Situation entspricht.
Besteht noch keine Risikolebensversicherung, sind die Eltern gut beraten, die unterschiedlichen Angebote in diesem Bereich, etwa über http://www.tarifcheck24.com/risikolebensversicherung/vergleich/ , zu vergleichen, um einen adäquaten Hinterbliebenenschutz zu finden, der die Haushaltskasse nicht allzu sehr belastet. "Ist für alle Fälle vorgesorgt, lässt es sich auch deutlich ruhiger schlafen - wenn es denn das Neugeborene zulässt", sagt Versicherungsprofi Jan Schust.
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