Pressemitteilung von Dr. Monika Stobrawe

"Richtiger Umgang mit Silvesterfeuerwerk" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherungsgruppe


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Bald heißt es wieder: Prosit Neujahr! Für viele Feiernde gehört das Feuerwerk ebenso zum Jahreswechsel wie ein Glas Sekt zum Anstoßen oder das obligatorische Bleigießen. Ein Drittel der Bevölkerung hat im vergangenen Jahr Feuerwerkskörper gekauft. Bei den 16- bis 29-Jährigen waren es sogar 45 Prozent der Befragten. Das ergab eine im Auftrag von ERGO durchgeführte, repräsentative Umfrage von Ipsos*. Doch durch Leichtsinn und Übermut kommt es gerade in der feuchtfröhlichen Silvesternacht häufig zu Verletzungen und zahlreichen Schäden: Tatsächlich hat fast jeder Vierte schon einmal erlebt, dass durch Feuerwerkskörper versehentlich eine Person verletzt wurde oder ein Sachschaden entstanden ist. Was Feiernde rund um die Silvesterknaller beachten sollten, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.


Schäden am Gehör

Jedes Jahr tragen bis zu 8.000 Menschen in Deutschland eine plötzliche Hörminderung oder einen Tinnitus aus der Silvesternacht davon. Kein Wunder: "Silvesterknaller explodieren mit einer Lautstärke von bis zu 175 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines Düsenjets", erklärt Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung. Doch er beruhigt: "Bei den Raketen, die am Himmel explodieren, besteht nur wenig Grund zur Besorgnis." Gesundheitsschädlich wird es dagegen, wenn Signalpistolen oder Böller in nächster Nähe abgefeuert werden oder detonieren. Denn ein einziger Kracher kann bereits ein Knalltrauma auslösen. Anzeichen dafür können schlechtes Hören, Druck auf den Ohren, Pfeif- oder Klingelgeräusche, Schmerzen oder Schwindel sein. Bei diesen Warnsignalen sollten Betroffene so schnell wie möglich einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder ein Krankenhaus mit HNO-Abteilung aufsuchen! "Der einfachste Weg, sein Gehör vor der mitternächtlichen Knallerei zu schützen, sind Ohrstöpsel", so der Vorsorge-Tipp des Gesundheitsexperten.


Tipps zum bewussten Umgang mit Feuerwerk

Grundsätzlich gilt: Die Knallkörper möglichst weit von sich wegwerfen - aber natürlich nicht blindlings oder in Richtung anderer! Auf keinen Fall darf man Böller in der Wohnung oder in einer Menschenmenge verwenden. Wichtig: Blindgänger nie ein zweites Mal zünden! Sonst gehen sie womöglich in nächster Nähe hoch. Grundsätzlich gilt: Hierzulande dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft werden, die die Schmerzgrenze von 120 Dezibel nicht überschreiten. "Allein deswegen sollten Feierfreudige die Finger lassen von Billig-Raketen. Sie können erheblich lauter sein", mahnt der DKV Gesundheitsexperte. Sichere Kracher erkennt man an dem Prüfsiegel "BAM", welches die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergibt. Dieses Prüfzeichen zeigt an, dass der Knallkörper für den deutschen Markt zugelassen ist. Ist der Feuerwerkskörper darüber hinaus mit "P I" gekennzeichnet, bedeutet dies, dass ihn auch Jugendliche zünden dürfen. Das Kürzel P I bekommen zum Beispiel Knallerbsen, Wunderkerzen sowie Gold- und Silberregen. Zur Kategorie P II gehören Böller, Batterien und Raketen. Feuerwerkskörper mit "BAM - P II"-Kennzeichnung sind nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Das Zulassungszeichen ist auf der Verpackung oder dem Feuerwerkskörper selbst zu finden.


Raketen auf schiefer Flugbahn: Landeplatz Haus

Auch die Risiken für Haus und Wohnung in der Silvesternacht sind beträchtlich. Deshalb ist es wichtig, alle brennbaren Gegenstände von Balkon oder Terrasse zu räumen, damit sie nicht von Raketen in Brand gesetzt werden. "Haben Feuerwerkskörper Feuer- oder Explosionsschäden am Haus, Dach oder auch am Briefkasten verursacht, leistet die Wohngebäudeversicherung", weiß Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO. Eine verirrte Rakete, die durch das offene Fenster oder die Balkontür saust, ist ein Fall für die Hausratversicherung. Denn diese kommt für Schäden an der Einrichtung auf, die durch Feuer oder Löschwasser entstehen. Von Raketen beschädigte Wintergärten oder Sonnenkollektoren werden über die Glasversicherung erstattet.


Silvesterschäden am Auto

Dellen, abgeplatzter Lack oder zu Bruch gegangene Scheiben: Laut einer Umfrage unter Autofahrern in Deutschland hatten immerhin elf Prozent bereits einmal einen Schaden am Fahrzeug durch fehlgeleitetes Silvesterfeuerwerk. "Direkt gegen das Auto abgefeuerte Raketen hinterlassen fast immer bleibende Spuren an der Karosserie. Daher ist es am sichersten, Feuerwerk nicht in der Nähe von Autos zu zünden. Und: Wer in der Silvesternacht mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Fenster unbedingt geschlossen halten", rät Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. Wird das Fahrzeug dennoch beschädigt, haftet der Verursacher. Oft kann der jedoch nicht mehr ausfindig gemacht werden. Dann springt die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers ein. Sie kommt für Brand- und Explosionsschäden sowie für kaputte Scheiben auf. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist auch im Falle mutwilliger Beschädigung durch unbekannte Feuerwerkszünder - sogenannte Vandalismusschäden - abgesichert.
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Kurzfassung:

Sicheres Silvester

Tipps zur richtigen Verwendung von Feuerwerk und für den Schadensfall geben die Experten der ERGO Versicherungsgruppe


- Silvesterknaller sind teilweise so laut wie ein Düsenjet. Daher: Signalpistolen oder Böller nie in nächster Nähe von Menschen abfeuern!

- Nur Knallkörper mit dem Prüfsiegel "BAM" sind für den deutschen Markt zugelassen. Das zusätzliche Kürzel "P I" kategorisiert Feuerwerkskörper, welche auch Jugendliche zünden dürfen. "P II" kennzeichnet Raketen, die nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt sind.

- Brennbare Gegenstände von Balkon und Terrasse räumen.

- Verursacht eine Rakete Feuer- oder Explosionsschäden am Haus, Dach oder Briefkasten, leistet die Wohngebäudeversicherung.

- Bei Autofahrten in der Silvesternacht: Fenster schließen!

- Feuerwerk nicht in der Nähe von Autos zünden.

- Trägt ein Auto Schäden durch Raketen davon, haftet der Verursacher. Ist der Schadensverursacher unbekannt, springt die Kaskoversicherung des Autobesitzers ein.
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