"Schmuck versichern" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO
15.01.2015
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Martin D. aus Köln:
Zum Valentinstag will ich meiner Frau dieses Jahr ganz besondere Ohrringe schenken. Kann ich diesen Schmuck gegen Diebstahl oder Beschädigung absichern?
Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
Ein persönliches und kostbares Geschenk, wie ein Schmuckstück, hat nicht nur einen hohen materiellen, sondern meist auch einen persönlichen Wert. Eine Gegenstandsversicherung bietet hier den optimalen Schutz: Werden die teuren Ohrringe gestohlen oder gehen kaputt - beispielweise, weil sie beim Abnehmen auf den harten Fliesenboden im Badezimmer fallen - leistet der Gegenstandsschutz finanziellen Ersatz bis zu 90 Prozent des Anschaffungspreises. Auch unvorhersehbare Ereignisse, wie etwa ein Brand oder ein Wasserschaden, fallen unter den Versicherungsschutz. Wichtig: Heben Sie in jedem Fall den Kaufbeleg des Schmuckstücks auf und fotografieren Sie es am besten! Im Schadensfall helfen Rechnung und Foto bei der Wertermittlung. Und bei einem Diebstahl hilft das Bild der Polizei bei der Suche nach dem Schmuck.
Die Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher bereit.
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