Gefährliche Flugobjekte: Drohnen brauchen Versicherungsschutz
29.09.2015
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Wiesbaden, 29. September 2015. Die Welt aus der Vogelperspektive betrachten, spektakuläre Bilder oder Videos machen: Ferngesteuerte Flugmodelle wie beispielsweise Drohnen sind inzwischen ein beliebter Freizeitspaß. Doch vor dem Start sollten die Hobbypiloten an den Versicherungsschutz denken. "Die meisten Drohnen gelten nicht als Spielzeug. Dann sind sie auch nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern benötigen eine spezielle Absicherung", sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis übersehen, und schon ist der Unfall passiert. Drohnenflieger haften dann immer für Verletzungen und Schäden. Daher müssen sie seit 2005 eine Haftpflichtversicherung für jedes ihrer "unbemannten Flugobjekte" nachweisen. Ausnahmen gelten nur für reine Spielzeuge.
"Bereits kleine Drohnen können in große Höhen aufsteigen und bei einem Absturz gravierende Schäden anrichten ", erklärt R+V-Experte Földhazi. "Deshalb unterliegen sie, wie andere Flugmodelle auch, der Versicherungspflicht." Da die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist, rät er: "Drohnenbesitzer sollten vorab prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung ihr Flugmodell mitversichert. Falls nicht, gibt es spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Versicherung."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Flugbegeisterte müssen ihre Drohne immer im Auge behalten. Das bedeutet, sie sollte nicht weiter als höchstens 300 Meter fliegen.
- Zu Flughäfen und Landeplätzen ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern vorgeschrieben. Für Flüge innerhalb der Kontrollzone von Flughäfen benötigen Drohnenbesitzer eine Genehmigung vom Tower.
- Das R+V-Infocenter empfiehlt, die Flugobjekte von Straßen, Hochspannungsleitungen und Menschengruppen fern zu halten. Auch Privatgrundstücke sind tabu. Zusätzlich haben einige Städte und Gemeinden spezielle Vorschriften erlassen, die Hobbypiloten besser im Vorfeld erfragen.
- Vorsicht bei Fotos und Filmen: Drohnen dürfen nicht alles oder jeden ohne Erlaubnis aufnehmen und veröffentlichen - das verletzt unter Umständen die Persönlichkeitsrechte.
Weitere Themen unter
http://www.infocenter.ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden
Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12 61352 Bad Homburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Brigitte Römstedt
08.10.2020 | Brigitte Römstedt
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
07.08.2020 | Brigitte Römstedt
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
28.07.2020 | Brigitte Römstedt
Unsichtbare Keime: Trinkflaschen regelmäßig reinigen
Unsichtbare Keime: Trinkflaschen regelmäßig reinigen
16.07.2020 | Brigitte Römstedt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
09.07.2020 | Brigitte Römstedt
Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?
Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.03.2025 | Marion Schanné
Auswandern nach Ungarn 2025
Auswandern nach Ungarn 2025
07.03.2025 | CARITIVA GmbH
Menschenkicker von CARITIVA fördert Kirchengemeinden
Menschenkicker von CARITIVA fördert Kirchengemeinden
06.03.2025 | Natascha Birovljev
"Sommerpfade in Arrowwood": Mut, Liebe und Herzenspfade
"Sommerpfade in Arrowwood": Mut, Liebe und Herzenspfade
06.03.2025 | Medima ® - Peters GmbH
Mehr Me-Time
Mehr Me-Time
05.03.2025 | Erwin Müller Versandhaus GmbH
Wellness zum Muttertag mit erwinmueller.de
Wellness zum Muttertag mit erwinmueller.de
