Reform der Betriebsrente : Bundeskartellamt billigt gemeinsames Betriebsrenten-Angebot von fünf Versicherern
07.07.2017 / ID: 265844
Freizeit, Buntes & Vermischtes
(Mynewsdesk) „Das Rentenwerk“ kann Gespräche mit Sozialpartnern starten
Das Bundeskartellamt hat das gemeinsame Betriebsrenten-Angebot von fünf genossenschaftlich geprägten Versicherern genehmigt. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesrats zur Reform der Betriebsrente ist damit der Weg für „Das Rentenwerk“ frei. Unter diesem Namen starten die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter nun mit ihrem Angebot für Sozialpartner. Ziel ist eine flexible Betriebsrente, die Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können.
„Über die Entscheidung des Bundeskartellamts freuen wir uns sehr. Jetzt kommt Bewegung in den Markt für betriebliche Altersvorsorge – hier haben bisher wenige Anbieter dominiert“, sagte Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka, dem größten der beteiligten Unternehmen. „Wir sind überzeugt: Durch die neuen Anreize im Gesetz werden mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsorgen, gerade auch Geringverdiener. Wir werden ein transparentes und kostengünstiges Produkt bieten, um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen.“
In den folgenden Wochen lädt „Das Rentenwerk“ Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu Experten-Gesprächen ein. Auf dem Programm stehen Impulsvorträge und Diskussionen, um auszuloten, wie sich nach der Reform der Betriebsrente das sogenannte Sozialpartnermodell in der Praxis gestalten lässt. Die Themen reichen von der rechtlichen Umsetzung und „Lean Administration“ bis zur Kommunikation an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Termine sind: Dienstag, 5. September, in Berlin; Dienstag, 12. September, in Frankfurt am Main; Donnerstag, 14. September, in München.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: http://www.anmeldung.dasrentenwerk.de (http://www.anmeldung.dasrentenwerk.de/)
Alle am „Rentenwerk“ beteiligten Unternehmen oder deren Obergesellschaften sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und somit vor allem ihren Kunden verpflichtet, nicht externen Aktionären oder dem Votum des Kapitalmarkts. Konkret gehören dem Konsortium drei Versicherungsvereine sowie zwei Aktiengesellschaften an, die sich wiederum zu 100 Prozent im Eigentum von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit befinden: Die Barmenia Lebensversicherung a.G., der Debeka Lebensversicherungsverein a.G., die Stuttgarter Lebensversicherung a.G., die Gothaer Lebensversicherung AG, die HUK-COBURG Lebensversicherung AG. Werte wie Solidarität und Fairness kennzeichnen das Angebot.
Bereits am ersten Juni hatte der Bundestag die Reform der Betriebsrente beschlossen. Zeitgleich hatten die Unternehmen ihre geplante Zusammenarbeit angekündigt.
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