Pressemitteilung von Brigitte Römstedt

Gefährliche Adventszeit: Kein Eis auf verbrannte Haut


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Ob am Adventskranz oder beim gemeinsamen Plätzchenbacken: In der Vorweihnachtszeit ist für Kinder die Gefahr von Verbrennungen besonders groß. Eltern sollten für die Kühlung der verletzten Haut auf keinen Fall Eis verwenden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Kälte schädigt Gewebe
Grundsätzlich ist es wichtig, die verbrannte Haut sofort zu kühlen. Am besten geeignet ist Leitungswasser mit einer Temperatur zwischen 10 und 20 Grad Celsius. "Zu starke Kälte wie etwa die von gefrorenen Kompressen lässt das Gewebe absterben und stört die Wundheiung", sagt Marko Ostendorf, Arzt beim R+V-Infocenter. Zudem sollten Eltern die Wunde nicht zu lange kühlen. "Nicht mehr als zehn Minuten oder bis es für das Kind unangenehm wird."

Danach ist es sinnvoll, die Wunde mit einer Mullbinde oder einem Pflaster abzudecken. "Absolut tabu sind "Hausmittel" wie Öl, Essig, Mehl oder Zahnpasta, denn sie können Entzündungen verursachen", so R+V-Experte Ostendorf. Hinzu kommt: Ein Arzt kann eine zugeschmierte Wunde schlechter einschätzen - und die Reinigung der Wunde ist sehr schmerzhaft für den kleinen Patienten.

Bei großflächigen Wunden Notarzt rufen
Ist die Haut großflächig verbrannt oder haben sich Brandblasen gebildet, sollten Eltern sofort einen Notarzt verständigen. Dasselbe gilt, wenn das Kind über Schwindel und Übelkeit klagt. "Bei kleinen Kindern sind schnell mehr als zehn Prozent der Hautoberfläche betroffen, und dann kann es lebensgefährlich werden", sagt Marko Ostendorf.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Die Haut von Kindern ist dünner als die von Erwachsenen. Dadurch reicht bei ihnen eine kurze Einwirkzeit, um die Haut schwer zu schädigen. Bei Verbrennungen sollten Eltern also schnell reagieren.
- Bei Kindern unter fünf Jahren sind heiße Flüssigkeiten wie Glühwein, Tee oder Kaffee die häufigste Ursache für Brandverletzungen. Deshalb sollten Eltern im Umgang damit besonders vorsichtig sein.
- Brennende Kerzen sollten immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufgestellt sein.
Infocenter der R+V Versicherung Weihnachten Adventskranz Weihnachtszeit Vorweihnachtszeit Verbrennungen

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