G. Reiser Immobilien: Fallstricke der Betriebskostenabrechnung
20.12.2017 / ID: 279611
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Alle Jahre wieder - das gilt auch für die Betriebskostenabrechnung. Wenn der Mietvertrag eine Vorauszahlung von Betriebskosten vorsieht, ist der Vermieter verpflichtet, einmal im Jahr darüber abzurechnen, das heißt, die entstandenen Kosten den Vorauszahlungen gegenüber zu stellen und gegenüber dem Mieter Transparenz über die Mittelverwendung zu schaffen. "Unsere Erfahrung zeigt: Die Betriebskostenabrechnung ist nicht selten eine Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Umso wichtiger ist es, dass die Betriebskostenabrechnung formal korrekt durch einen Fachmann erstellt wird", betont Gerhard Reiser, Geschäftsführer der deutschlandweit agierenden Reiser Immobilien (http://www.reiser-betriebskostenabrechnung.de). Denn wird die Betriebskostenabrechnung zum Beispiel nicht fristgerecht vorgelegt, kann der Mieter sie anfechten.
Fristen einhalten, Kosten auflisten - Reiser Immobilien (http://www.reiser-betriebskostenabrechnung.de/blog/) informiert zur Betriebskostenabrechnung
Was darf überhaupt abgerechnet werden? Welche Fristen muss der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung einhalten? Was genau ist der Abrechnungszeitraum? Welche formalen Voraussetzungen muss eine sachlich richtige Betriebskostenabrechnung beinhalten? "Die Beantwortung dieser Fragen ist mitunter gar nicht so einfach. Denn was umlagefähige Kosten sind und was nicht, ist gesetzlich geregelt. Was viele Vermieter nicht wissen: Mieter haben das Recht, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege einzusehen. "Deshalb ist eine ordnungsgemäße Buchführung die beste Voraussetzung für eine einspruchssichere Betriebskostenabrechnung", weiß der Immobilienfachmann, dessen zertifiziertes Unternehmen deutschlandweit für Immobilien unterschiedlicher Größen im Auftrag der Eigentümer jährliche Betriebskostenabrechnungen erstellt.
Reiser Immobilien (http://www.reiser-betriebskostenabrechnung.de/blog/2017/10/27/g-reiser-immobilien-fallstricke-der-betriebskostenabrechnung/): Eine formal richtige Betriebskostenabrechnung trägt zu einem guten Mietverhältnis bei
"Es ist nie schön und einem gut funktionierenden Mietverhältnis keinesfalls zuträglich, wenn es an der Betriebskostenabrechnung berechtigte Kritik gibt. Wer die Abrechnung der Nebenkosten, also grob gesagt der laufenden Kosten und der Energiekosten in die Hände professioneller Fachleute gibt, die sich mit der aktuellen Rechtsprechung auskennen und über die grundlegenden immobilienwirtschaftlichen und buchhalterischen Kenntnisse verfügen, ist gut beraten", lautet die Einschätzung von Gerhard Reiser. Wichtig dabei ist auch zu klären, ob sich aus der Betriebskostenabrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen ergibt. Auch das muss gegenüber den Mietern sachgerecht begründet mitgeteilt werden. Gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung ist die Betriebskostenverordnung sowie der jeweilige Mietvertrag.
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http://www.reiser-betriebskostenabrechnung.de
G. REISER Immobilienverwaltung GmbH
Walkstraße 11 73230 Kirchheim unter Teck
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