Pressemitteilung von Dr. Christian Müller

Rechtsanwalt aus Bühl zum Notfallplan für Unternehmer


Freizeit, Buntes & Vermischtes

BÜHL / BADEN-BADEN. Vorsorgen für den Fall, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann - das ist eine Situation, mit der sich zunehmend mehr Menschen auseinandersetzen. Dr. Christian Müller, Rechtsanwalt aus Bühl und Partner in der Kanzlei Hafen I Kemptner I Stiefvater empfiehlt nicht nur Privatpersonen, sich mit dem Thema " Vorsorgevollmacht (https://www.hafen-kemptner.de/erbrecht-anwalt/)" auseinander zu setzen. "Für Unternehmer ist es ebenfalls besonders wichtig festzulegen, wer in ihrem Sinne weiter handeln soll, wenn sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr in der Lage sein sollten, die relevanten Entscheidungen selbst zu treffen. Besonders in Betrieben, deren Führungsstruktur sehr auf eine Person zugeschnitten ist, wie zum Beispiel bei selbstständigen Einzelunternehmen oder Gesellschaftern von inhabergeführten Personen- oder Kapitalgesellschaften, ist eine entsprechende Unternehmervorsorgevollmacht ein wichtiges Instrument, damit im Fall der Fälle der Betrieb weiterlaufen kann", erklärt der Fachanwalt (https://www.hafen-kemptner.de/rechtsanwalt-aus-buehl-zum-notfallplan-fuer-unternehmer-2/) für Arbeitsrecht.

Unternehmervorsorgevollmacht - was dahinter steckt, erklärt Rechtsanwalt Müller (Baden-Baden)

Eine Unternehmervorsorgevollmacht regelt, wer welche Entscheidungen treffen soll, wenn der Chef durch eine schwere Krankheit, einen lebensgefährlichen Unfall oder eine besondere Krise nicht mehr in der Lage sein sollte, das Unternehmen zu führen. "Die Unternehmervorsorgevollmacht ist in einem solchen Fall ein geeignetes Instrument, das Fragen an einer bedeutenden Schnittstelle zwischen Privatleben und Unternehmertum regelt. Für Unternehmen ist damit vor allem Sicherheit verbunden", stellt Rechtsanwalt Dr. Christian Müller heraus. Inhalt einer unternehmerischen Vorsorgevollmacht ist die Bevollmächtigung einer oder auch mehrerer Vertrauenspersonen, die den Unternehmer vertreten und denen zum Beispiel das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung übertragen wird. Wichtig dabei ist, dass eine entsprechende Unternehmervorsorgevollmacht ohne Interpretationsspielraum formuliert ist, damit sich daraus klare Handlungsanweisungen für die Vertretungsberechtigten ergeben.

Rechtsanwalt aus Baden-Baden: "Der Ehegatte ist nicht automatisch vertretungsberechtigt"

Aus seiner anwaltlichen Beratungspraxis weiß Dr. Christian Müller: "Viele glauben, ihr Ehepartner sei automatisch vertretungsberechtigt, wenn sie selbst nicht mehr agieren können. Doch das ist keinesfalls grundsätzlich so. Deshalb ist es wichtig, genau für diesen Fall dem Ehepartner entsprechende Befugnisse zu übertragen."

Bildquelle: © pixabay
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