Pressemitteilung von Dr. Christian Müller

Anwalt (Bühl) zu Notfallvorsorge für Unternehmer


Freizeit, Buntes & Vermischtes

BÜHL / BADEN-BADEN. Schicksalsschläge sind unberechenbar, und sie treffen jeden. Während Privatpersonen für den Fall, dass sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen zu treffen und ihre Belange eigenständig zu regeln, Vorsorgevollmachten formulieren, legen Unternehmer bzw. Familienunternehmer nur selten für den Fall der Fälle bestimmte Grundsätze fest. "Dabei ist die sogenannte Unternehmernotfallvorsorge ein eklatant wichtiger Bereich im Erbrecht (https://www.hafen-kemptner.de/erbrecht-anwalt/), der neben dem Unternehmer selbst und seiner Familie auch die Mitarbeiter in seinem Unternehmen betreffen." Rechtsanwalt Dr. Christian Müller, Partner in der Kanzlei (https://www.hafen-kemptner.de/anwalt-buehl-zu-notfallvorsorge-fuer-unternehmer/) Hafen I Kemptner I Stiefvater, rät Unternehmern dazu, dieses gerne weggeschobene Thema nicht außer Acht zu lassen und sich anwaltlich zu informieren.

Wenn die entscheidende Person an der Spitze ausfällt - Rechtsanwalt rät zur Vorsorge

Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Ernstfall? Wer zieht schon gerne in Erwägung, von heute auf morgen nicht mehr arbeitsfähig, geschweige denn entscheidungsfähig zu sein? Was im Privatbereich schon ein ernsthaftes Problem ist, kann im unternehmerischen Kontext noch ganz andere Dimensionen annehmen und einen viel größeren Personenkreis betreffen. Wer trifft zum Beispiel relevante Entscheidungen, wenn der Inhaber-Geschäftsführer einer GmbH nach einem schweren Unfall ins Koma fällt? Wer kann in einem solchen Fall mit Entscheidungsbefugnis im Sinne des Inhabers weiter agieren und das Unternehmen gegenüber Banken oder Kunden und Geschäftspartnern vertreten? "Mit einer Vorsorgevollmacht können es Unternehmer den Personen, die in ihrem Sinne handeln sollen, wesentlich einfach machen und Chaos vermeiden", stellt Dr. Christian Müller heraus.

Den Notfallverwalter per Unternehmervorsorgevollmacht mit Kompetenzen ausstatten

Ein Unternehmer kann für den Fall der Fälle einen Notfallverwalter einsetzen und diesen mit bestimmten Befugnissen ausstatten. Unternehmer sind hier auch in einer gewissen Pflicht ihren Mitarbeitern und Kunden gegenüber. Sie entscheiden im Vorfeld selbst darüber, wie "stark" ein Verwalter im Notfall sein soll. "In einem ausführlichen Gespräch gilt es zunächst einmal darzulegen, welche Entscheidungen in welcher Reihenfolge von wem getroffen werden müssen. Als Rechtsanwälte unterstützen wir dabei den Entwurf verschiedener Szenarien und gießen diese letztlich in eine rechtsverbindliche Form, die Bestand hat und für Angehörige wie Mitarbeiter eine echte Hilfestellung in einer Ausnahmesituation darstellt, schildert Dr. Christian Müller.

Bildquelle: © momius – Fotolia
Erbrecht Baden-Baden Rechtsanwalt Kanzlei Fachanwalt Erbrecht Vorsorgevollmacht

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