Was gibt es beim Osterfeuer zu beachten? - Tipp der Woche des D.A.S. Leistungsservice
11.04.2019
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Osterfeuer sind eine beliebte Tradition. In der Regel werden sie am Ostersamstag entzündet, aber auch am Ostersonntag brennen sie vielerorts. Wegen der damit verbundenen Gefahren gibt es dabei einige Regeln zu beachten. Organisieren Vereine ein großes Osterfeuer, ist eine behördliche Genehmigung oder zumindest Anmeldung notwendig. Zuständig ist dafür meist das Ordnungsamt. Dieses kann ein Osterfeuer auch aus Sicherheitsgründen untersagen oder Auflagen machen. Ob ein Feuer im eigenen Garten erlaubt ist, richtet sich nach den örtlichen Regelungen: In manchen Gemeinden ist eine Genehmigung erforderlich, anderswo sind private Osterfeuer ganz untersagt. Klarheit bringt eine Nachfrage beim Ordnungsamt. Feuer mit trockenem, naturbelassenem Holz sind oft erlaubt, meist verboten ist es dagegen, Gartenabfälle zu verbrennen. Lackiertes oder behandeltes Holz beziehungsweise Plastik und Abfälle haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Wer Müll verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und verursacht zusätzlich schädlichen Rauch. Außerdem gilt: ausreichend Abstand zu den Nachbarn einhalten, niemanden mit Rauch belästigen und Ruhezeiten einhalten. In öffentlichen Grünanlagen und Parks sind Bodenfeuer in der Regel nicht erlaubt, da das Gras nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht abgebrannt werden darf. In vielen Bundesländern gibt es außerdem Brandschutzvorschriften. Sie schreiben einen Mindestabstand zu Gebäuden oder brennbaren Gegenständen sowie Straßen vor. Für öffentliche Osterfeuer sind das oft 100 Meter, für solche im eigenen Garten kann es gesonderte Regeln geben. Wer den Holzstapel bereits einige Zeit vor dem Anzünden vorbereitet hat, sollte ihn nochmal inspizieren oder sogar umschichten. Denn wenn darin Tiere untergetaucht sind, besteht die Gefahr, dass sie nicht flüchten können. Wichtig: Löschmittel bereithalten und das Feuer so lange beaufsichtigen, bis es ganz erloschen ist. Nicht zu empfehlen sind Brandbeschleuniger - sie können ins Grundwasser sickern und bilden entzündliche Dämpfe.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.019
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Osterfeuer Ostern Genehmigung Brandschutzvorschriften
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.02.2025 | Wirtschafts-Werbung Weilburg e. V.
14. Weilburger Event- und Hochzeitsmesse
14. Weilburger Event- und Hochzeitsmesse
04.02.2025 | B. C Neumann PR
ALEXA lädt zu Moonshine & Match ein
ALEXA lädt zu Moonshine & Match ein
04.02.2025 | Curaden Deutschland GmbH
Helau - Helau - Helau!
Helau - Helau - Helau!
03.02.2025 | PEARL GmbH
Sichler Haushaltsgeräte 4in1-Akku-Handstaubsauger & Gebläse
Sichler Haushaltsgeräte 4in1-Akku-Handstaubsauger & Gebläse
03.02.2025 | Go Karting for Fun Germany GMBH
TeamSport E-Karting Osnabrück feiert sein 1-jähriges Jubiläum und präsentiert die neuen Junior-Karts!
TeamSport E-Karting Osnabrück feiert sein 1-jähriges Jubiläum und präsentiert die neuen Junior-Karts!