Pressemitteilung von Susanne Cronauer

Familienrecht Baden-Baden: Finanzielle Folgen einer Scheidung


Freizeit, Buntes & Vermischtes

BADEN-BADEN. Was mein ist, soll auch Dein sein - spätestens mit der Trennung verliert dieser Satz seine Romantik und seine Gültigkeit. Die Anwältin für Familienrecht in Baden-Baden (http://www.kanzlei-cronauer.de/eherecht-familienrecht-baden-baden/), Susanne Cronauer, kennt einige Fälle, in denen die Aufteilung des Vermögens eine echte Herausforderung war. "Das Familienrecht (http://www.kanzlei-cronauer.de/familienrecht-baden-baden-finanzielle-folgen-einer-scheidung/) macht für die Verteilung des Vermögens klare Vorgaben, die dabei helfen, in einer emotional aufgeladenen Situation für die Beteiligten einen Konsens zu finden. Dieser ist auch für das Leben nach der Scheidung wichtig, damit keiner der Ex-Ehepartner das Gefühl hat, vom anderen übervorteilt worden zu sein. Die Übereinkunft hilft dabei, nach der Scheidung einen konfliktfreien Umgang miteinander zu pflegen", erläutert Susanne Cronauer. Die Fachanwältin für Familienrecht unterstützt Paare dabei, diese Situation einmütig zu bewältigen. Dazu nimmt sie als Mediatorin an Gesprächen teil. Ziel ist, eine Scheidungsvereinbarung auf den Weg zu bringen, mit der beide Parteien gut leben können.

Die Scheidung und das liebe Geld - Anwältin für Familienrecht in Baden-Baden gibt Antworten

Bei finanziellen Scheidungsfolgen spielen vier Aspekte eine Rolle:

- der Zugewinn,
- der Versorgungsausgleich und
- der Hausrat
- Unterhalt

Beim Zugewinn geht es darum, das gemeinsam erworbene Vermögen gerecht aufzuteilen. Dabei wird ein Anfangsvermögen und ein Endvermögen der beiden Partner festgelegt. Die Differenz bildet das gemeinsam erworbene Vermögen. Ist die Differenz bei einen Partner höher als beim anderen, zahlt derjenige mit dem höheren Zugewinn einen Ausgleich. Erbschaften oder Geschenke bleiben dabei außen vor. Betrachtet wird nur deren Wertsteigerung während der Ehe. Der Versorgungsausgleich nimmt die gesetzlichen Rentenanwartschaften in den Blick, die beide Partner während der Ehezeit erworben haben. Gibt es auch hier eine Differenz zwischen beiden Parteien, kann ein Ausgleich erfolgen. Aufgeteilt wird nach der Scheidung auch der Hausrat, also alle Gegenstände im Haushalt, die von beiden gemeinsam angeschafft wurden und nicht zum Vermögen gehören - unabhängig davon, wer die Rechnung gezahlt hat.

Anwältin für Familienrecht Baden-Baden berät beim Abschluss eines Ehevertrags

"Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Wer schon mit Ehebeginn den Zugewinn und Fragen der Hausrats-Aufteilung im Scheidungsfalle selbstbestimmt gestalten will und sich damit nicht von der Entscheidung eines Richters abhängig machen möchte, kann das Heft des Handelns mit einem Ehevertrag in der Hand behalten", erläutert Susanne Cronauer. Gibt es eine solche Vereinbarung zwischen den Partnern, kann das nach Erfahrung der Anwältin für Familienrecht das Scheidungsverfahren verkürzen und vereinfachen.
Familienrecht Baden-Baden Fachanwalt Kanzlei Scheidung

https://www.kanzlei-cronauer.de
RA Susanne Cronauer
Erwinstrasse 2 76532 Baden-Baden

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